Ländlicher Raum

25. Auswahlrunde ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für BW‘

Minister Peter Hauk MdL: „Wir stellen 1,7 Millionen für Innovationen und nachhaltige Technologien im Ländlichen Raum bereit“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Innovation

„Die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs wurzelt in seiner Vielfalt und vor allem in den vielen erfolgreichen kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum. Die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftlichen Herausforderungen zeigen, wie wichtig es ist dran zu bleiben und immer wieder neue Wege zu suchen und gemeinsam zu gehen. Hier setzt unser Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land‘ an, um die Rahmenbedingung zu verbessern, damit kleine und mittlere Unternehmen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Automatisierung, Life Science bis hin zur Kreislaufwirtschaft investieren können. Daher stellen wir in der aktuellen Tranche 1,7 Millionen Euro bereit, um für die Akteure vor Ort Gestaltungsspielräume zu schaffen, die für die Entwicklung unserer Regionen von entscheidender Bedeutung sind, damit wir auch in Zukunft stark sind“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (1. Dezember) anlässlich der Förderentscheidung zur aktuellen Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘.

Das Förderprogramm Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Seit Herbst 2024 erfolgt die Förderung auch auf der Grundlage der EU- Verordnung Strategische Technologien für Europa (STEP).

„Vorhaben, die auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien ausgerichtet sind, leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Abhängigkeiten in strategischen Branchen. Daher haben wir als Fördermittelgeber auch diesen Aspekt nun stärker im Blick“, betonte Minister Hauk

Das Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ unterstütze innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. „Der Mittelstand und die regionale Wirtschaft stehen im den Fokus der Förderung. Vor allem Unternehmen mit einem hohen Technologie- und Innovationspotenzial im Bereich der Bioökonomie und der Kreislaufwirtschaft. Diese Zukunftsfelder sind für eine biobasierte, umweltfreundliche Wirtschaftsentwicklung Baden-Württembergs entscheidend. Vorhaben, die zum Beispiel innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung einen Zuschlag erhalten,“ erläuterte Minister Hauk.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 46 Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kommen.

Mit der 25. Auswahlrunde werden fünf Unternehmen gefördert, die insgesamt 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten:

  • Obersontheim (Landkreis Schwäbisch Hall): WMB Ventilatoren e.K.
  • Gerabronn (Landkreis Schwäbisch Hall): Carbon Brothers GmbH&Co.KG
  • Emmingen-Liptingen (Landkreis Tuttlingen): Black-Forest-RMS GmbH
  • Deißlingen (Landkreis Rottweil): META E2F Opertations GmbH & Co. KG
  • Dürmentingen (Landkreis Biberach): Unternehmen möchte nicht genannt werden

Hintergrundinformationen

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.

Mit der Förderlinie, Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kern für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines hierfür eingerichteten Bewertungsausschusses. Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde bis einschließlich 28.02.2026 eingereicht werden.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, BadenWürttemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“

Informationen zum Thema Bioökonomie