Verbraucherschutz

92 Proben von Sonnenschutzmitteln mit Blick auf die stoffliche Zusammensetzung einwandfrei

Minister Peter Hauk MdL: „Unsere Tests belegen, dass die im Handel angebotenen Sonnenschutzmittel sicher sind“

„Viele Menschen nutzen Sonnencremes oder Lotionen zum Schutz vor unerwünschten Folgen gefährlicher UV-Strahlen. Tests des Kosmetiklabors unseres Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Karlsruhe belegen, dass die im Handel angebotenen Sonnenschutzmittel sicher sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (25. August) in Stuttgart. Die Karlsruher Experten hätten im vergangenen Jahr 92 Sonnenschutzmittel untersucht. Keine der Proben sei mit Blick auf die stoffliche Zusammensetzung zu beanstanden gewesen. Lediglich zwei Proben hätten aufgrund nicht vollständiger Anwendungshinweise Auffälligkeiten gezeigt.

„Damit Sonnenschutzmittel ihre volle Wirksamkeit entfalten können, müssen sie frühzeitig und reichlich aufgetragen werden. Für den Köper eines Erwachsenen sind mindestens sechs Teelöffel eines Mittels notwendig“, erklärte der Minister. Gleichwohl würden Sonnenschutzmittel keinen hundertprozentigen Schutz für die Haut bieten. Auch verlängere das mehrmalige Auftragen von Sonnenschutzmitteln nicht die maximale Zeit, in der die Haut der Sonne ausgesetzt werden kann. Ein Sonnenschirm, entsprechende Kleidung oder eine sommerliche Kopfbedeckung würden zusätzlichen Schutz bieten. Grundsätzlich sei es der beste Schutz, auf längere Sonnenbäder zu verzichten.

Nanomaterialien als UV-Filter aus Baden-Württemberg sicher
Einige UV-Filter in Sonnenschutzmitteln bestehen aus sogenannten Nanomaterialien, wie zum Beispiel Titandioxid. Nano-Titandioxid ist im Vergleich zu herkömmlichem Titandioxid nicht weiß, sondern transparent und deshalb auf der Haut nicht sichtbar und wirkt auch intensiver. Diese Stoffe wurden vom wissenschaftlichen Komitee für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission als sicher bewertet. Dazu hatte das CVUA Karlsruhe 2015 ein umfassendes Projekt durchgeführt. Auch hier konnte eine durchweg positive Bilanz gezogen werden. Die geprüften verantwortlichen Personen (zwölf Betriebe) in Baden-Württemberg halten die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Nanomaterialien ein. Die untersuchten Proben aus Baden-Württemberg (darunter auch Sonnenschutzmittel) waren bezüglich Auslobung, Kennzeichnung und analytisch nachgewiesener Nanomaterialien nicht zu beanstanden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&ID=2321&lang=DE