Tierschutz

Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum Kastenstand – keine Einigung in Sicht

Schwein

Am 7. Mai 2020 berieten die Mitglieder des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erneut über die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Eine Einigung konnte dabei weiterhin nicht erzielt werden.

Wesentlicher Inhalt der angestrebten Änderungen sind die Haltungsbedingungen für Schweine. Die Bundesregierung schlägt eine Übergangsfrist von 17 Jahren vor. „Durch die geplante Streichung der Anforderungen an Kastenstände, dass darin fixierte Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können müssen, würde die Situation für im Kastenstand gehaltene Sauen massiv verschlechtert“, so die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord, am 14. Mai in Stuttgart. Diese Bestrebungen wurden auch vom Agrarausschuss ausdrücklich abgelehnt und stattdessen Regelungen vorgeschlagen, die das Wohl von Nutztieren zum Teil deutlich verbessern würden.

„Jetzt ist die Zeit um in die Zukunft zu planen. Die Haltung von Sauen in Kastenständen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und auch das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz dar, da es sich um eine nicht verhaltensgerechte Haltungsform handelt, die den Schweinen Schmerzen, Leiden und Schäden zufügt. Durch die Fixierung können sich die Tiere kaum bewegen, nur hinlegen und aufstehen. Sie sind bis zu 6 Monate pro Jahr im Kastenstand fixiert“, so Stubenbord weiter.

Eigentlich sollte der Bundesrat die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen am 15. Mai 2020 behandeln. Mittlerweile steht die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung jedoch nicht mehr auf der Tagesordnung für die Sitzung. Bereits im Februar und im März war das Thema kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrats gestrichen worden, nachdem kein Einvernehmen über die zahlreichen Änderungswünsche der Bundesländer erzielt werden konnte.

Aus Tierschutzgesichtspunkten gibt es eigentlich nur eine Zielrichtung für die Änderungsverordnung: „Die Änderung sollte auch im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz dazu genutzt werden, die Haltung im Kastenstand endgültig abzuschaffen. Und auch, um der seitens der Politik andauernd betonten Vorreiterrolle von Deutschland im Tierschutz gerecht zu werden, sowie um endlich Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Schweinehaltung einzuschlagen“, so Stubenbord abschließend.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/.