Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Wir erwarten von den Behörden in Brandenburg ein konsequentes Handeln zur Eindämmung und Tilgung des lokalen Seuchengeschehens“
„Mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in einem Landkreis in Brandenburg hat diese Tierseuche den Nordosten der Republik erreicht. Die zuständigen Behörden in Brandenburg müssen nun alles daransetzen, dass dieses lokale Seuchengeschehen rasch getilgt wird. Das Beispiel Tschechien zeigt, dass dies durch ein konsequentes Handeln vor Ort möglich ist. Dort konnte die Seuche erfolgreich eingedämmt und bekämpft werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (11. September) in Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg). Die Tierseuchenexperten des Landes stünden in engem Kontakt mit dem Bund und den anderen Ländern.
Baden-Württemberg bereits seit 2018 mit umfangreichem Maßnahmenpaket
„Mit unserem bereits im Jahr 2018 auf den Weg gebrachten 12-Punkte-Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sind wir in Baden-Württemberg sehr gut aufgestellt. Insbesondere wird ein verstärktes Monitoring bei Haus- und Wildschweinen zur Früherkennung eines Seucheneintrags durchgeführt. Mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen wurde eine Intensivierung der Schwarzwildbejagung ermöglicht und ergänzend finanzielle Anreize zur Vermarktung geschaffen“, erklärte Minister Hauk.
Durch ein dichtes landesweites Netz von sogenannten Verwahrstellen sei beispielsweise eine seuchenhygienische Entsorgung verendet aufgefundener Wildschweine möglich und wird das Risiko der Weiterverbreitung im Seuchenfall erheblich reduziert. Umfangreiches Informationsmaterial sei erstellt worden und Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt. „Fachübergreifende Fragestellungen und Maßnahmen werden durch ein Kompetenzteam, den Krisenstab des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sowie eine interministerielle Arbeitsgruppe gelöst“, erklärte der Minister.
Wachsamkeit weiter hochhalten
„Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist weiterhin ganz entscheidend, um weitere ASP-Ausbrüche in Deutschland zu verhindern. Daneben muss ein möglicher Seuchenausbruch frühzeitig erkannt und bekämpft werden“, betonte der Minister. Insbesondere bei fieberhaften Erkrankungen oder gehäuften Todesfällen unklarer Ursache muss durch die Schweinehaltungsbetriebe eine diagnostische Abklärung auf Schweinepest durch die betreuende Tierarztpraxis veranlasst werden.
Um auch kontaminierte Lebensmittelreste als weitere Infektionsquelle für Haus- und Wildschweine zu vermeiden, sind Essensreste in verschließbaren Müllbehältern zu entsorgen. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Reisende werden dringend gebeten, keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus dem Ausland mitzubringen.
Die Jägerschaft sei angehalten, die Monitoringmaßnahmen bei Schwarzwild auf ASP weiterhin nach Kräften zu unterstützen, die Schwarzwildjagd zu intensivieren und erlegte Tiere entsprechend zu beproben und untersuchen zu lassen. Tot aufgefundene Wildwildschweine seien unverzüglich zu melden. Auch bei der Jagdausübung seien Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. „Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, müssen gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden. Schweineställe dürfen mit Jagdkleidung nicht betreten werden. Jagdreisen in von der Schweinepest betroffenen Regionen sind zu vermeiden“, betonte Hauk. Jeder sei gefordert, seinen Teil zur Seuchenbegrenzung beizutragen.
Hintergrundinformationen:
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche durch ein Asfivirus. Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Schweine überlebensfähig.
Mit Stand vom 10.09.2020 wurden bisher in diesem Jahr insgesamt 2.390 Wildschweine in Baden-Württemberg mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht. Davon entfallen 104 Tiere auf Falltiere, 93 Tiere auf Unfallwild sowie 76 Tiere wurden mit Krankheitserscheinungen erlegt.
Weitergehende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie der in Baden-Württemberg bislang eingeleiteten Maßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite. Dort finden Sie auch den genannten 12-Punkte-Maßnahmenplan.