Ernährung

Anmeldung für die Teilnahme am EU-Schulprogramm im kommenden Schuljahr bis 7. Juni 2019 möglich

Schulprogramm

Minister Peter Hauk MdL: „In Baden-Württemberg profitieren rund 380.000 Kinder in 4.500 Grundschulen und Kitas vom EU-Schulprogramm“

„Aktuell profitieren in Baden-Württemberg rund 380.000 Kinder in 4.500 Grundschulen und Kitas vom EU-Schulprogramm. Sie erhalten regelmäßig Obst und Gemüse und/oder Milch und Milchprodukte von zugelassenen Schulprogramm-Lieferanten. Die EU stellt dem Land für das kommende Schuljahr für den Programmteil Schulfrucht 4,2 Millionen Euro und für den Programmteil Schulmilch 1,5 Millionen Euro zu Verfügung und damit über beide Programmteile hinweg rund 400.000 Euro mehr als im aktuellen Schuljahr“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (23. Mai) in Stuttgart. Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, die im Schuljahr 2019/20 am EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg teilnehmen wollen, können sich noch bis zum 7. Juni 2019 zur Teilnahme online anmelden. Auch Einrichtungen, die im aktuellen Schuljahr zur Teilnahme zugelassen sind, müssen sich erneut anmelden.

Die EU-Förderung deckt einen Großteil der entstehenden Kosten ab. Einen Eigenanteil von rund 25 Prozent sowie die Mehrwertsteuer müssen die teilnehmenden Einrichtungen selbst finanzieren, in der Regel über Sponsoren. Dies können beispielsweise Vereine, örtliche Unternehmen, der Lieferant, der Einrichtungsträger oder Eltern sein.

Das EU-Schulprogramm ist wesentlich mehr als die Verteilung von Lebensmitteln. Durch die pädagogische Begleitung erfahren die Kinder, wie sie sich ausgewogen ernähren können, woher Lebensmittel kommen und wie sie sich zubereiten lassen. Verantwortlich für die pädagogische Begleitung sind die Einrichtungen. Das Land unterstützt sie dabei mit Angeboten der Landesinitiative ‚Bewusste Kinderernährung‘ (BeKi). Der Besuch eines landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebs, die Beobachtung einer Streuobstwiese im Jahresverlauf oder die Bewirtschaftung eines Schulgartens sind weitere Möglichkeiten, das EU-Schulprogramm ganzheitlich umzusetzen.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg gibt es auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.schulprogramm-mlrbw.de. Dort finden sich auch wichtige Hinweise für das Online-Anmeldeverfahren sowie der Link zur Anmeldemaske.

Zielgruppe des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg sind Schulen im Primarbereich. Auch Kindertageseinrichtungen können teilnehmen, sofern ausreichend EU-Mittel zur Verfügung stehen. Einrichtungen können wahlweise an einem oder an beiden Programmteilen (Schulfrucht, Schulmilch) teilnehmen. Im Programmteil Schulmilch sind neben Trinkmilch auch Naturjoghurt, Quark und Käse förderfähig.

Zuständige Behörde für die Umsetzung des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg und Ansprechpartner für Lieferanten und Einrichtungen aus dem ganzen Land ist das Regierungspräsidium Tübingen. Das Schulfrucht- und Schulmilch-Team dort ist erreichbar unter Tel. 07071/757 3502 bzw. per Mail: schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de oder schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de.