Verbraucherschutz

Antrag auf Nutzungsausbau der intelligenten Messsysteme ‚Smart Meter‘ im Bundesrat vorgestellt

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Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)

Minister Peter Hauk MdL: „Wir wollen die Digitalisierung der Energiewende beschleunigen und den Verbrauchern eine aktive Beteiligung ermöglichen“

„Die optimale Steuerung eines auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystems setzt die Digitalisierung von Verbrauchszähleinrichtungen voraus. Aktuell ist Deutschland hinsichtlich des Einbaus und der Nutzung von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten noch weit im Rückstand. Das wollen wir ändern. Denn die Verbraucher können von der neuen Technik profitieren. Mit Smart Metern wird ihnen ein transparenterer und bewussterer Energieverbrauch ermöglicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (5. Juni) anlässlich des im Bundesrat vorgestellten Entschließungsantrags in Bezug auf den Nutzungsausbau der intelligenten Messsysteme ‚Smart Meter‘.

„Wenn wir unser Energieversorgungssystem auf erneuerbare Energien ausrichten, brauchen wir dazu eine optimale Steuerung. Und dies erfordert die Digitalisierung von Verbrauchszähleinrichtungen und eine intelligente und effiziente Verknüpfung von Energieerzeugung, -transport, -speicherung und -verbrauch. Dabei sind nach unserer Überzeugung Smart Meter ein wesentlicher Baustein, weil sie die Verbindung zwischen dem Verbraucher, dem Stromnetz und den Energieversorgungsunternehmen herstellen“, so Peter Hauk.

Anfang des Jahres wurden mit der Zertifizierung und Markterklärung des dritten Smart Meter-Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die letzten Voraussetzungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Roll-Out geschaffen. „Die weitere Verbreitung intelligenter Messsysteme kann aber nur erfolgreich sein, wenn deren Akzeptanz bei den Verbrauchern gefördert wird. Ein erster Vorteil für die Verbraucher ist, dass Smart Meter einen transparenten und bewussten Energieverbrauch ermöglichen. Sie machen den Stromverbrauch im Haushalt präzise sichtbar. Das ist zum Beispiel dann ein Vorteil, wenn alte Elektrogeräte ersetzt und durch einen Neukauf die Energiekosten gesenkt werden“, erklärte der Minister.

Vorteile für Verbraucher

Weitere Vorteile für Verbraucher würden sich mit der Einführung dynamischer Strompreistarife ergeben. Das sind Tarife, bei denen der Strompreis im Tagesablauf nicht konstant ist, sondern dynamisch an das jeweilige Stromangebot und den Stromverbrauch angepasst wird. „Dynamische Tarife ermöglichen es Verbrauchern, den Strom gezielt dann zu verbrauchen, wenn er günstig ist.  Mit Smart Metern und angeschlossenen Steuereinrichtungen geht das dann sogar automatisch, zum Beispiel das Aufladen des Elektroautos. Wir fordern deshalb in unserem Entschließungsantrag auch, dass möglichst bald dynamische Tarife eingeführt werden“, betonte Minister Hauk.

Der eingebrachte Antrag wird jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten.