Weinbau

Antragstellung im Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ ab 15. Juli 2024 möglich

Trauben

Minister Peter Hauk MdL: „Baden-Württemberg unterstützt seine Weinbäuerinnen und Weinbauern bei zukunftsweisenden Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung“

Antragstellung im Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ ist ab dem 15. Juli 2024 beim zuständigen Regierungspräsidium möglich

„Mit unserem Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ setzen wir Anreize für die baden-württembergische Weinbaubranche, in der Kellerwirtschaft und Vermarktung von Weinprodukten Qualitäts- sowie Innovationprozesse zu etablieren. Mit dem Förderprogramm regen wir konkret Investitionen im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterungen an. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für größere Strukturen in der Verarbeitung und Vermarktung unserer heimischen Weinbauern. Unser Ziel ist, Synergieeffekte zu nutzen und die Qualität zu verbessern. Darüber hinaus erschließen wir hoffentlich zusätzliche Märkte“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (11. Juli) in Stuttgart.

Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms ,Investitionen im Weinbau‘ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich. Das Förderprogramm ,Investitionen im Weinbau‘ umfasst die Förderung von ,Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung‘ sowie ,Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung‘. Für Vorhaben in beiden Bereichen beträgt der Fördersatz 27 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständig und bewilligungsfähig eingereichten Anträge bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.

Die Antragsunterlagen zur Förderung von Investitionen im Weinbau sind ab dem 15. Juli 2024 im Infodienst auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar.

Mit den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen kann ab dem 15. Juli 2024 die Antragstellung bei dem Regierungspräsidium erfolgen, in dem der jeweilige Betrieb ansässig ist. Änderungsanträge bei den Förderverfahren sind jederzeit möglich, wobei die Erhöhung des jeweils bewilligten Förderbetrags ausgeschlossen ist.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zur Förderung von Investitionen im Weinbau finden Sie im Infodienst

Weitere Informationen zur Förderung von anderen weinbaulichen Maßnahmen sind im Förderwegweiser auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Zur Biografie