Haltungsbedingungen von Schweinen in Deutschland werden vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Konventionelle Haltungsbedingungen bergen ein hohes Risiko, massive Tierschutzprobleme für Schweine mit sich zu bringen. Bilder von kranken Schweinen sind dem Verbraucher aus den Medien bekannt. Auch amtliche Kontrollen zeigen systematische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Gerichtsurteile gegen große Schweinezüchter bestätigen die Missstände bei der Unterbringung von Zuchtsauen.
Konventionelle Haltungsbedingungen bergen ein hohes Risiko, massive Tierschutzprobleme für Schweine mit sich zu bringen. Bilder von kranken Schweinen sind dem Verbraucher aus den Medien bekannt. Auch amtliche Kontrollen zeigen systematische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Gerichtsurteile gegen große Schweinezüchter bestätigen die Missstände bei der Unterbringung von Zuchtsauen.
„Die Schweinehaltung in Deutschland wird durch das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt“, so Dr. Julia Stubenbord, Landesbeauftragte für Tierschutz am Mittwoch, 30. Januar, in Stuttgart. „Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Eine Begründung des Staatsziels war, Tiere vor einer nicht artgerechten Haltung zu schützen. Trotzdem kommt es vor allem in der konventionellen Schweinehaltung immer wieder zu systematischen Verstößen“, betont die Tiermedizinerin. In einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, in der tote Schweine in Tierkörperbeseitigungsanlagen untersucht wurden, zeigte sich, dass ca. 20% aller in Deutschland gehaltenen Schweine vorzeitig verenden.
Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig, da artspezifische Grundbedürfnisse der Schweine nicht oder zu wenig beachtet werden. Der Senat des Landes Berlin hat daher im Januar einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Gesetzen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht, wie dem Staatsziel Tierschutz, vereinbar sind. Eine Landes- oder die Bundesregierung kann einen solchen Antrag stellen.
Konkret bezieht sich die Normenkontrolle auf die derzeit erlaubte Haltung von Schweinen auf einem Betonspaltenboden ohne Einstreu und dem geringen Platzangebot von einem Quadratmeter pro Mastschwein. Schweine haben nicht die Möglichkeit, sich abzukühlen oder den Kontakt mit ihren Fäkalien zu vermeiden. Die erlaubte Konzentration von Schadgasen wie Ammoniak führt zu Erkrankungen der Atemwege. Zuchtsauen dürfen nach gesetzlichen Vorgaben weiterhin die Hälfte des Jahres im Kastenstand gehalten werden, wobei keine Bewegung der Sau, auch nicht während der Geburt, möglich ist.
Ziel des Verfahrens ist es, die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Haltungsbedingungen feststellen zu lassen und somit letztlich eine Verbesserung dieser zu erreichen. Damit muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem vermutlich mehrjährigen Verfahren befassen. „Elementare Bedürfnisse von Schweinen dürfen heute nicht mehr ungerechtfertigt unterdrückt werden“, betonte Stubenbord.
Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz finden Sie hier.