ELR-Förderung

Ausschreibung der unterjährigen Sonderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

ELR

Minister Peter Hauk MdL: „Die Sonderlinie Dorfgasthäuser und Grundversorgung bietet 2020 eine zusätzliche Chance auf eine ELR-Förderung“

„Mit der Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung stärkt die Landesregierung das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgaststätten und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum. Um unser Angebot an die Gastronomie und andere Träger der Grundversorgung möglichst attraktiv zu gestalten, gibt es im ELR in diesem Jahr zusätzlich eine unterjährige Programmausschreibung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Ausschreibung der Sonderlinie im ELR am Montag (2. März) in Stuttgart.

„Wie bereits bei der großen Programmentscheidung 2020, steht aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfs die Förderung der Dorfgaststätten und der Grundversorgung im Fokus des ELR. Durch die veränderte Nachfrage und gewandelte ökonomische Rahmenbedingungen, ist in vielen Dorfgaststätten, Bäckereien und bei anderen Grundversorgern die Frage: Investieren oder schließen? Diese aktuelle Ausschreibung richtet sich an Gastronomen, Einzelhändler und Handwerker, die durch ihre Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung leisten“, betonte Hauk.

„Die Dorfgasthäuser sind für die meisten Gemeinden eine ‚Grundversorgung PLUS‘: Das Essen spielt zwar die Hauptrolle, aber Dorfgasthäuser sind auch als Treffpunkte zum Feiern und Diskutieren von großer Bedeutung“, so der Minister. Gastronomische Projekte können im Rahmen der Sonderlinie bei der unterjährigen Programmentscheidung ebenso berücksichtigt werden wie Projekte zur Grundversorgung. In der Programmentscheidung 2020 konnten bereits über fünf Millionen Euro für gastronomische Projekte eingeplant werden. „Wir hoffen auf zahlreiche Anträge für innovative Konzepte, die dazu beitragen, der dörflichen Gastronomie und Grundversorgung neuen Schwung zu geben“, so Hauk.

„Wir möchten die Grundversorgung in voller Breite zu unterstützen. Der Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen mit alltäglichem Charakter ist mir ein persönliches Anliegen. Dabei denke ich sowohl an Bäcker und Metzger, aber auch Schreiner, Friseure und Ärzte übernehmen wichtige Aufgaben der ländlichen Grundversorgung und leisten so Ihren Beitrag zu vitalen ländlichen Gemeinden“, sagte Peter Hauk.

Ein weiterer Aspekt findet mit der aktuellen Ausschreibung Eingang in den Förderkatalog: Da die Bevölkerung in Baden-Württemberg im Zuge des demographischen Wandels altert und die Nutzung von öffentliche Einrichtungen allen Bürgern möglich sein soll, werden im ELR nun auch Projekte, die der Barrierefreiheit dienen, förderfähig. „Im Land sollen sich alle Menschen gut versorgen können. Neben der ordentlichen Grundversorgung zählt dazu auch die gute Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen – sowohl zu Fuß, unterstützt mit einem Rollator oder in einem Rollstuhl sitzend“, so Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das ELR besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ‚Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ‚Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Im Jahr 2020 feiert das ELR sein 25-jähriges Jubiläum.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode wurde das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt. Dabei wurden zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.

Die Landesregierung beobachtet und analysiert die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ländlichen Raum mit großer Sorgfalt und steuert den negativen Folgen des Strukturwandels gezielt und mit Einsatz umfangreicher Fördermittel entgegen. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung von Menschen aus dem Ländlichen Raum entgegenzuwirken.

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.

Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt z.B. die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.

Mit dem Programmjahr 2020 wurde die Sonderlinie Dorfgaststätten neu in das ELR eingeführt. Aktuell beschäftigen die zahlreichen Schließungen von Gaststätten viele Gemeinden und Bürger. Mit der Sonderlinie Dorfgaststätten sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden Maßnahmen unterstützt werden. Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Weitere Informationen finden Sie unter www.mlr-bw.de/elr.

Sonderausschreibung Dorfgasthäuser/Grundversorgung