Holzbau

Baden-Württemberg als Vorbild im klimafreundlichen Bauen mit Holz

Holzbau

Minister Peter Hauk MdL: „Bauen mit Holz ist sicher und erfüllt die Schutzziele für die Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Weiteres“. Der Abschlussbericht eines umfangreichen Forschungsprojekts ist veröffentlicht. Baden-Württemberg ist das Vorbild im klimafreundlichen Bauen mit Holz.

„Mit der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2015 wurden in Baden-Württemberg baurechtskonform Bauvorhaben in Holzbauweise bis zur Hochhausgrenze möglich. Der Abschlussbericht unseres Forschungsprojekts ‚Entwicklung einer Richtlinie für Konstruktionen in Holzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg‘ bestätigt die auch im Brandfall zumindest gleichwertige Eignung von Holz- und Holzhybridbauweisen. Dies ist ein wichtiges Signal für den Holzbau in Baden-Württemberg und unterstreicht die Vorreiterrolle des Landes“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (1. Februar) mit Blick auf die Veröffentlichung der Ergebnisse des dreijährigen Forschungsprojekts.

Für die praxisnahe Umsetzung mehrgeschossiger ressourcenschonender Holzbauvorhaben im Land ist die Entwicklung rechtskonformer Leitdetails für Bauteile und Bauteilanschlüsse hinsichtlich des Raumabschlusses dringend erforderlich. Daher wurden im Forschungsprojekt HolzbauRLBW in Abstimmung mit der Obersten Bauaufsicht des Landes Baden-Württemberg vorrangig praxisübliche Bauteilanschlüsse hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung untersucht und weiterentwickelt.

„Damit unterstützt das Land Architekten, Tragwerksplaner, Brandschutzgutachter und Genehmigungsbehörden durch eine gesicherte Grundlage zur Brandsicherheit von Holzbauten“, erklärte Minister Hauk. Die Ergebnisse zeigten, dass moderne Holzbauanschlüsse für Bauvorhaben in den Gebäudeklassen 4 und 5 im Vergleich zu üblichen bautechnischen Lösungen in Bezug auf die Rauchdichtheit gleichermaßen sicher seien.

Der detaillierte Forschungsbericht der Projektgruppe aus der TU München, der Hochschule Magdeburg Stendal und der Hochschule Rottenburg unter Leitung von Professor Ludger Dederich soll nun Eingang in die Technischen Baubestimmungen in Form, einer noch zu erarbeitenden technischen Richtlinie oder technischen Norm, finden und darüber hinaus eine Grundlage für die Erteilung von allgemeinen oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen sein. So werden die Forschungsergebnisse für die am Bau Beteiligten baurechtskonform nutzbar.

„Der Forschungsbericht ersetzt aber ausdrücklich nicht die genannten bauordnungsrechtlich geforderten Nachweise, aber er ist ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung. Vor allem räumen die Forschungsergebnisse mit alten Vorurteilen beim Holzbau auf. Den Mitarbeitern in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ressorts des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Innenministeriums danke ich ausdrücklich für die Unterstützung zu diesem Meilenstein der klimafreundlichen Bauforschung“, sagte Minister Hauk.

„Angesichts fehlender methodischer Ansätze für diese erstmalig in bauordnungsrechtlichem Kontext in dieser Deutlichkeit formulierten Anforderung an Bauteilanschlüsse haben wir Grundlagen entwickelt, von denen wir hoffen, dass diese auch die Basis für weitere und weitergehende Untersuchungen zur Bewertung von Bauteilanschlüssen im Holzbau – und darüber hinaus sind“, erläutert Projektleiter Professor Ludger Dederich von der Hochschule Rottenburg am Neckar.

Zusammen mit den Kollegen Professor Björn Kampmeier (Hochschule Magdeburg Stendal) und Professor Stefan Winter (Technische Universität München) ist eine mehrköpfige Forschergruppe unter der Federführung von Prof. Dederich der ihnen gestellten Aufgabe, Grundlagen für die Vergleichbarkeit von Bauteilanschlüssen nachgegangen.

„Aufgrund unserer teilweise grundlegenden Erkenntnissen, die wir gerne in den weiteren Diskurs zur Fortschreibung bauordnungsrechtlicher Randbedingungen für das Bauen mit Holz und anderen Baustoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe einbringen, sind wir der Meinung, dass im Umgang mit Holzbaulösungen für Vorhaben in den Gebäudeklassen 4 und 5 Vorbehalte aufgelöst werden konnten, also nunmehr alle am Bau Beteiligten - vorausgesetzt sie planen diszipliniert und holzbaugerecht -, sich im Umgang mit zeitgenössischen Holzbaulösungen sicher sind“, resümiert Prof. Dederich.

Hintergrundinformationen:

Baden-Württemberg hat im Herbst 2018 die Holzbau-Offensive BW ins Leben gerufen und mit einem Gesamtvolumen von rund 35 Millionen Euro ausgestattet. Unter Federführung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind sechs weitere Ministerien beteiligt (Staatsministerium, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Ministerium für Finanzen, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau).

Im Rahmen der Holzbau-Offensive BW sind im Rahmen des Innovationspakets 10 Bildungsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen eingeleitet, die darauf abzielen, den Holzbau noch stärker zu etablieren. Insbesondere erklärt das Land, bei eigenen Bauvorhaben aus Klimagründen verstärkt in Holz- und Holzhybridbauweisen zu bauen und zu modernisieren. Das Land wird damit seiner Vorbildfunktion zur Erreichung ambitionierter Klimaziele gerecht.

Den genannten Abschlussbericht findest sich hier zum Download: https://www.holzbauoffensivebw.de/de/frontend/product/detail?productId=17.

Weitere Informationen zu aktuellen Projekten und den weiteren Aktivitäten die im Rahmen der Holzbau-Offensive BW angestoßen wurden, erhalten Sie unter www.holzbauoffensivebw.de.

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