Minister Peter Hauk MdL: „Ein Projekt wie dieses zeigt meisterhaft die vielfältigen Potentiale der Gastronomie im Ländlichen Raum“
„Es ist bewundernswert, mit welchem Elan die Familie Philipp trotz allen Widrigkeiten Ihrem Gasthof Löwen zu seinem neuen Glanz verholfen hat. Die von Ihnen geschaffene Mischung aus traditionellen und modernen Elementen ist für mich ebenso überzeugend, wie das ergänzende Miteinander von Gasthof, Hotel und Metzgerei. Das hochwertige, auf hohenlohischen Weiden erzeugte Fleisch, das sich sowohl in der Metzgerei als auch im Gasthof einer großen Beliebtheit erfreut, ist auch für die Landwirte der Region ein positives Signal“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. März) in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) anlässlich einer Ortsbegehung in der von den Unwetterereignissen 2016 besonders stark betroffenen Gemeinde.
Die junge Familie Philipp hatte damals gerade begonnen, den seit Langem in Familienbesitz befindlichen Gasthof mit Mitteln aus dem 'Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum' (ELR) zu sanieren, als am 29. Mai 2016 eine gewaltige Schlammlawine weite Teile von Braunsbach verwüstete. Auch der Gasthof war stark davon betroffen, doch Familie Phillip nutzte die daraufhin im ELR angebotene Förderung und begann erneut mit der Sanierung und Modernisierung. „Es ist toll zu sehen, dass der Generationswechsel eben nicht immer nur ein Problem sein muss, sondern auch viele Chancen für die Zukunft mit sich bringt“, sagte Peter Hauk.
Um möglichst vielen gastronomischen Betrieben im Ländlichen Raum den Schritt in die Zukunft zu ermöglichen, werden derzeit im ELR in der Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung verstärkt Investitionsmaßnahmen im Bereich Gastronomie und Grundversorgung gefördert. Über einen Zeitraum von zwei Jahren stehen dafür ca. 20 Millionen Euro bereit. „In ein paar Jahren hat die Sonderlinie hoffentlich dazu beigetragen, dass viele weitere Betriebe ihren Gästen ein solch ansprechendes Angebot machen können und damit auch die Grundversorgung im Ländlichen Raum sichern“, so der Minister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Das ELR besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ‚Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ‚Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Im Jahr 2020 feiert das ELR sein 25-jähriges Jubiläum.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode wurde das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt. Dabei wurden zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.
Die Landesregierung beobachtet und analysiert die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ländlichen Raum mit großer Sorgfalt und steuert den negativen Folgen des Strukturwandels gezielt und mit Einsatz umfangreicher Fördermittel entgegen. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung von Menschen aus dem Ländlichen Raum entgegenzuwirken.
Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.
Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt z.B. die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.
Mit dem Programmjahr 2020 wurde die Sonderlinie Dorfgaststätten neu in das ELR eingeführt. Aktuell beschäftigen die zahlreichen Schließungen von Gaststätten viele Gemeinden und Bürger. Mit der Sonderlinie Dorfgaststätten sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden Maßnahmen unterstützt werden. Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.
Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Weitere Informationen finden Sie unterwww.mlr-bw.de/elr.