Verbraucherschutz

Betreiber von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder Hotels sollten Trinkwasserinstallationen vor Wiedereröffnung gründlich spülen

Wasserhahn

Verbraucherschutzminister Hauk MdL: „Trinkwasserinstallationen wegen Legionellen-Gefahr frühzeitig vorbereiten“. Betreiber von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder Hotels sollten Trinkwasserinstallationen vor Wiedereröffnung gründlich spülen.

„Wenn demnächst Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder Hotels wieder öffnen, muss sichergestellt sein, dass das Trinkwasser aus der Leitung einwandfreie Qualität hat. Da das Wasser aufgrund der Schließungen länger in den Trinkwasserleitungen stand, können sich gefährliche Keime wie Legionellen vermehren. Diese können für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Duschen oder bei der Nutzung von Whirlpools zur Gefahr werden. Die wichtigste Maßnahme nach einem längeren verminderten Trinkwasseraustausch in den Leitungen lautet daher spülen, spülen, spülen“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL am Montag (25. Mai) in Stuttgart.

Aufgrund der von der Landesregierung angeordneten Coronavirus-Maßnahmen wurden zahlreiche Einrichtungen und Gebäude seit nun mehr als zwei Monaten nicht oder nur eingeschränkt genutzt. Betreiber von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen, Schwimm- und Spaßbädern, Hotels und anderer Beherbergungsbetriebe, die darauf verzichtet haben, während der Dauer der Stilllegung einen ‚Normalbetrieb‘ durch regelmäßiges Öffnen der Wasserhähne zu simulieren, sollten rechtzeitig vor Wiederaufnahme des Betriebs die Leitungen der Gebäude gründlich spülen.

„In der Regel genügt es hierzu, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und sowohl Kalt- als auch Warmwasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen“, so Hauk.

Die Leitungen sollten etwa eine Woche vor Wiedereröffnung der Einrichtungen gründlich und dann nochmals täglich gespült werden. So wird das Wasser in der Hausinstallation vollständig getauscht. Werden zunächst nur einzelne Bereiche oder Gebäude der gesamten Einrichtung genutzt, ist es sinnvoll, die regelmäßigen Spülungen für die übrigen Bereiche fortzusetzen, so dass auch hier jederzeit sicheres Trinkwasser zur Verfügung steht und eine Rückkontamination des Systems vermieden wird. „Die Betriebe sollten die nach Trinkwasserverordnung in der Regel jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen zügig nach Wiederinbetriebnahme einplanen“, betonte Hauk abschließend.

Hintergrundinformationen:

Legionellen vermehren sich am stärksten bei Temperaturen von 30°C bis 45°C in stehendem Wasser. Neben einer zu niedrigen Warmwassertemperatur von unter 60°C begünstigt die Stagnation durch eine zu unregelmäßige Nutzung einzelner Anlagenteile bzw. Bereiche der Trinkwasserinstallation eine Kontamination. Wenn aber Legionellen über kleine Wassertröpfchen eingeatmet werden und in die Lunge gelangen, kann es zu einer ernsthaften Lungenentzündung kommen. Das könnte beispielsweise beim Einatmen von Dampf unter der Dusche passieren. Ein erhöhtes Risiko liegt beispielsweise bei Menschen mit geschwächter Immunlage oder chronischer Bronchialerkrankung oder bei Rauchern vor. Seit 2011 enthält die Trinkwasserverordnung eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen. Sie besteht für die Eigentümer des Objekts bzw. Gebäudes bei gewerblicher Tätigkeit, zum Beispiel Vermietung, oder öffentlicher Tätigkeit und unter der Voraussetzung, dass eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung sowie eine Einrichtung in der Trinkwasserinstallation, in der es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, zum Beispiel Duschen, Whirlpool, vorhanden ist.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite und beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) (pdf).