„Die Entwicklungsprojekte im Rahmen des Biozeichens Baden-Württemberg leisten einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Wertschöpfung. Zudem stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der handwerklichen und mittelständischen Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung im Land sind uns ein wichtiges Anliegen. Hierzu leistet das Biozeichen Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag. Daher starten wir bereits den sechsten Förderaufruf für Entwicklungsprojekte im Rahmen des Biozeichens Baden-Württemberg“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (13. Januar).
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Qualität und Herkunft unserer Produkte zu sichern. Das Biozeichen Baden-Württemberg ist ein Baustein auf diesem Weg für gesicherte Qualität und Herkunft aus Baden-Württemberg. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Biozeichen Baden-Württemberg ein verlässlicher Wegweiser.
Mit den Entwicklungsprojekten im Biozeichen Baden-Württemberg wollen wir die Entwicklung qualitativer, transparenter und nachvollziehbarer regionaler Bio-Produkte vorantreiben“, betonte Minister Hauk. Ziel sei es, strukturelle Effekte zu erreichen und den Absatz regionaler Bio-Lebensmittel und damit den Ökolandbau im Land insgesamt zu stärken. „Klar ist, dass in der anziehenden Nachfrage nach Bio-Produkten Marktchancen für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft liegen. Mit den Entwicklungsprojekten wollen wir die Unternehmen unterstützen, diese Chancen zu nutzen“, sagte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen
Mit dem Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) stellt das Land ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um qualitativ hochwertige und regional erzeugte Bio-Produkte in der Vermarktung nachvollziehbar und transparent gegenüber Handel und Verbraucher zu kennzeichnen. Träger des Zeichens ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Die Einhaltung der Kriterien wird durch ein dreistufiges Kontrollsystem, bestehend aus Eigenkontrolle, neutraler Kontrolle sowie Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle) abgesichert und ist durch die EU notifiziert für den Zeitraum 2022 – 2027. Dies alles sorgt für Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zur Theke und gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen verlässlichen Wegweiser für gesicherte Bio-Qualität aus Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Förderaufruf unter: projektantrag-bw.de


