Tierschutz

Brände in Stallgebäuden mit verheerenden Folgen für die Tiere

Schweine

Die große Zahl verbrannter Tiere, die zurzeit wieder in Medienberichten über einzelne Brände in großen Nutztierhaltungen genannt werden, sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Brand in Alt Tellin mit 55.000 getöteten Schweinen ist dabei sicherlich ein trauriger Spitzenwert. Die vielen Brände in kleineren Tierhaltungen, wie letzte Woche in einem Stallgebäude bei Trochtelfingen mit 60 getöteten Schweinen, passieren in weniger grellem Rampenlicht. In den meisten Fällen verbrennen die Tiere im Stall, da die großen Tierzahlen in den Ställen das Raustreiben meist unmöglich machen. Auch ist das Baumaterial oft sehr schnell entflammbar und es gibt meist keine verpflichtenden automatischen Feuerlöschanlagen, sodass sich ein ausgebrochenes Feuer nicht zum Großbrand entwickeln kann. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Ställe abgelegen sind.

Leider enthält die baden-württembergische Landesbauordnung fast keine speziellen Anforderungen an den Brandschutz von Stallgebäuden. Es wurde im Jahr 2014 lediglich ein kleiner Absatz angefügt, der folgendes besagt: „Gebäude zur Haltung von Tieren müssen über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.“ Auch dieser Absatz enthält dabei keine konkreten Anforderungen an die Bauweise, sondern verlangt lediglich Rettungseinrichtungen wie Alarmanlagen im Falle eines Brandes.

Stallgebäude gehören noch immer – völlig unabhängig ihrer Größe – zur Gebäudeklasse 1. Dadurch gelten für sie baurechtlich mit die niedrigsten Brandschutzanforderungen. „Damit Stallgebäude schon bei ihrem Bau einen angemessenen Brandschutz erhalten, müssen die baurechtlichen Anforderungen dringend wesentlich erhöht werden. Die niedrigen Brandschutzanforderungen haben sicher historische Gründe, sind aber bei Stallungen mit mehreren Tausend Tieren, wie sie heute üblich sind, sicherlich nicht mehr zeitgemäß, geschweige denn tierschutzgerecht. “ so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 20. April in Stuttgart.

Auch müssen die heute schon bestehenden Vorschriften aus dem Tierschutzrecht in der Nutztierhaltung endlich umgesetzt werden, das heißt Einbau von automatischen Feuerlöschanlagen, Einsatz nicht brennbarer Materialen und auch Pläne für Notfallmaßnahmen. Die Agrarministerkonferenz der Länder hatte das Thema auf die Tagesordnung ihrer Frühjahrssitzung gesetzt, nur um die Diskussion darüber dann angesichts anderer Themen wieder zu vertagen. Weitere Stallbrände, die immer mit unvorstellbaren Leiden für die Tiere verbunden sind, sind heute leicht durch technische und baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die dahingehenden schon heute bestehenden Regelungen im Tierschutzrecht sollten von Tierhaltern eingehalten und umgesetzt werden. 

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

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