Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Wir sagen Fake-Shops den Kampf an, damit Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin auf den Online-Handel vertrauen können“
„Der Onlinehandel boomt und die Verbraucher freuen sich über die Angebotsvielfalt im Internet. Aber immer häufiger tummeln sich täuschend echt aussehende Fake-Shops (gefälschte Internet-Verkaufsplattformen) auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (8. November) am Rande des heutigen Bundesratsplenums über die entsprechende Bundesratsinitiative.
Fake-Shops würden die Verbraucher mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung oder Smartphones in ihre Falle locken. Nach Zahlung per Vorkasse komme dann das böse Erwachen, weil die bestellte Ware entweder nie ankommt oder über eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen verfügt. „Es bereitet mir Sorge, dass die Betrügereien mit Fake-Shops zunehmen und außerdem variantenreicher und vielfältiger werden“, betonte der Minister.
Er habe deshalb das Thema der Eindämmung von Fake-Shops schon 2018 auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) gebracht. Daraufhin hatte die VSMK eine Projektgruppe unter Vorsitz des baden-württembergischen Verbraucherministeriums eingesetzt, die ihre Ergebnisse zur diesjährigen Konferenz in einem umfassenden Bericht vorgestellt hat.
„Ich freue mich sagen zu können, dass Baden-Württemberg heute eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, die Fake-Shop-Betreibern das Handwerk legen soll“, so der Minister. Man habe dabei die Ergebnisse der VSMK-Projektgruppe und den darauf basierenden Beschluss der VSMK aufgegriffen und nun der Bundesregierung den Ball zugespielt.
Ein Kernpunkt der Initiative sei u.a. die Bitte nach Einrichtung einer Webseite, auf der Verbraucher bei Zweifeln bezüglich der Seriosität eines Online-Shops nachschauen könnten, ob dieser als Fake-Shop aufgelistet werde. Eine weitere Forderung ziele auf höhere Hürden bei der Eröffnung eines Online-Shops durch eine Identitätsprüfung ab. So solle es Kriminellen erschwert werden, überhaupt einen betrügerischen Online-Shop zu registrieren, indem sie vorab ihre Identität prüfen lassen müssen.
Außerdem solle eine intensivere Kooperation zwischen Verbraucherschutzakteuren und Strafverfolgungsseite erfolgen, indem z.B. Informationen zu aktuellen Fake-Shops effektiver ausgetauscht werden. Eine weitere Forderung der Bundesratsinitiative ist die Löschung einer ‚de-Domain‘, auf der ein Fake-Shop betrieben wird, durch die zuständige Registrierungsstelle. Damit solle erschwert werden, dass Verbraucher überhaupt auf die Webseite eines Fake-Shops gelangen.
„Mit unserer heute im Bundesratsplenum eingebrachten Bundesratsinitiative wollen wir den verbraucherfeindlichen Fake-Shops den Garaus machen“, gab sich der Minister kämpferisch.
Hintergrundinformationen:
Der Beschluss der 15. VSMK 2019 ist wie folgt verfügbar: https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-der-15-vsmk-am-24052019-in-mainz_rlp-extern_1559902425.pdf (S. 40 ff.)
Der Bericht der Projektgruppe ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/bericht-der-projektgruppe-bekaempfung-von-fake-shops_geschwaerzt_1562571813.pdf
Informationen rund um den Verbraucherschutz stehen unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz, auf der Facebook-Seite www.facebook.com/VerbraucherBW sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de zur Verfügung.
Hier gibt es auch ausführliche Artikel zum Erkennen von Fake-Shops sowie zum Bezahlen im Internet:
https://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Wie+erkenne+ich+Fake-Shops_
www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Bezahlen+im+Internet