Verbraucherschutz

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg untersucht gefärbte Eier

Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Im Handel angebotene gekochte und gefärbte Eier können zu Ostern gekauft und verzehrt werden.“ Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg untersucht gefärbte Eier. Die Ergebnisse sind weitgehend in Ordnung, einige einfache Verbraucherregeln sind zu beachten.

„Viele Verbraucher greifen nicht nur, aber vor allem zur Osterzeit, zu gekochten und gefärbten Eiern, die im Handel angeboten werden. Die Untersuchungen unserer Experten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Freiburg belegen, dass diese Produkte ganz überwiegend in Ordnung sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (28. März).

Von insgesamt 143 Eierpackungen, die im Zeitraum von 2016 bis April 2018 untersucht worden sind, seien lediglich in drei Packungen Eier aufgefallen, die zum Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben waren und deshalb nicht mehr zum Verzehr geeignet gewesen seien. „Beim Kochen oder Färben sowie beim späteren Umgang mit Eiern können kleine Risse entstehen. Dadurch kann Luft in das Ei eindringen, was eventuell zu einem vorzeitigen Verderb führen kann“, so Hauk.

Bei 21 Proben hätten die Prüfer das Fehlen vorgeschriebener Angaben bemängelt. „Als vorverpackte Ware müssen bunte Eier mit allen Kennzeichnungselementen der Lebensmittelinformations-Verordnung in ausreichender Schriftgröße versehen sein. Dazu gehört auch das Mindesthaltbarkeitsdatum“, erklärte Minister Hauk. Für die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums sei der Lebensmittelunternehmer verantwortlich; auch könne er weitere Verbraucherhinweise zur Lagerung geben. Bei rohen Eiern dagegen sei das maximale Haltbarkeitsdatum gesetzlich vorgeschrieben und betrage 28 Tage nach dem Legen.

„Wer einige einfache Regeln im Umgang mit den Produkten beachtet, kann unbesorgt bunte Eier genießen. Beim Kauf der Eier sollte auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Unversehrtheit der Eierschale geachtet werden. Auch sollten die Produkte gekühlt aufbewahrt und offene Ware möglichst rasch verzehrt werden“, sagte der Minister.
Nach dem Pellen der Eier sollten darüber hinaus Geruch und Aussehen geprüft werden, um sich so auch sensorisch zu versichern, dass das Ei in Ordnung ist. Eventuell in das Ei eingedrungene Farbe führe nicht zu einer Beeinträchtigung der Qualität, da beim Färben Lebensmittelfarbe eingesetzt werde.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des CVUA Freiburg.