Minister Peter Hauk MdL: „Jetzt müssen wir alle Möglichkeiten zur Stärkung der Wirtschaft nutzen“
„Die Landesregierung arbeitet an vielen Stellschrauben, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise zu minimieren. Als erfolgreiches Strukturprogramm leistet auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) dazu seinen Beitrag. Neben den Soforthilfen des Landes haben all jene Gemeinden, Unternehmen und Bürger, die Kapazitäten für strukturelle Investitionen sehen, die Möglichkeit, durch das ELR schnellstmöglich unterstützt zu werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (8. Mai) in Stuttgart.
Das ELR ist seit 25 Jahren eine Konstante in der Strukturförderung des Ländlichen Raums. In der aktuellen Förderperiode stehen über 90 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stärke des Programms war stets die Anpassungsfähigkeit an aktuelle Entwicklungen und Ereignisse. So auch jetzt: „Die Corona-Krise erschüttert unser Land zutiefst. Dennoch wurden im Rahmen der bis Ende April geöffneten Sonderausschreibung viele Fördermaßnahmen beantragt. Ein Großteil der investitionsbereiten Antragsteller erhält bald eine positive Nachricht“, erklärte Minister Hauk.
Bürokratie rückt in den Hintergrund
„Um den schnellen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen, können bis zum 30. September 2020 alle eingeplanten Maßnahmen auf Risiko des Antragsstellers schon vor der Bewilligung begonnen werden. Aufgrund der coronabedingten Krise dauern Baugenehmigungen und wirtschaftliche Überprüfungen unüblich lange. Daran darf die für die Zukunft relevante Strukturförderung nicht scheitern“, betonte Hauk.
Gastronomie kann besonders profitieren
Mit dem Programmjahr 2020 wurde die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung neu in das ELR eingeführt. Mit der Sonderlinie von bis zu 20 Millionen Euro sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden investiven Maßnahmen unterstützt werden. „Gerade die Gastronomie ist von den Corona-Folgen stark betroffen. Die Förderung im ELR kann für wichtige Zukunftsinvestitionen eine schnelle Hilfe bieten“, so Peter Hauk.
Minister hebt feste Bewerbungsfristen auf
Projektanträge aus dem Förderschwerpunkt Grundversorgung sowie alle gewerblichen Projekte können bis Ende September laufend gestellt, monatlich begutachtet und nach Möglichkeit auch eingeplant werden können, dies habe Minister Hauk veranlasst. „Die gerade abgeschlossene Sonderausschreibung läuft somit in diesen Bereichen weiter“, teilte Minister Hauk mit.
Damit stelle das ELR gerade für die wirtschaftlich bedeutsamsten Projekte in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit einen zeitnahen Stabilitätsanker dar. „Die Soforthilfen aus den anderen Ministerien sind kurzfristig von wesentlicher Bedeutung. Mit den Maßnahmen im ELR möchte das Ministerium für Ländlichen Raum dazu beitragen, dass die strukturellen und damit nachhaltigen Entwicklungsaspekte bei aller Dramatik nicht zu kurz kommen.
Mittelfristiges Ziel der Landesregierung ist, dass der Ländliche Raum in Baden-Württemberg seine in der Fläche beeindruckende wirtschaftliche Stärke behält“, betonte der Minister.
Hintergrundinformationen:
Das ELR besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ‚Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ‚Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Im Jahr 2020 feiert das ELR sein 25-jähriges Jubiläum.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode wurde das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt.
Dabei wurden zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.
Die Landesregierung beobachtet und analysiert die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ländlichen Raum mit großer Sorgfalt und steuert den negativen Folgen des Strukturwandels gezielt und mit Einsatz umfangreicher Fördermittel entgegen. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung von Menschen aus dem Ländlichen Raum entgegenzuwirken.
Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben.
Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.
Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen, sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden.
Durch die Konzentration auf die Innentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt z.B. die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.
Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.
Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mlr-bw.de/elr.