Landwirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik bleibt eine klare Priorität in der EU-Politik

Minister Peter Hauk MdL: „Für die Zukunft der Landwirtschaft ist es zwingend notwendig, dass wir an der Gemeinsamen Agrarpolitik festhalten und uns für eine praxistaugliche und bürokratiearme Ausgestaltung stark machen“

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Landwirtschaft in Hohenlohe

„Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 einen umfassenden Vorschlag für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2028-2034 vorgestellt. Dieser Vorschlag markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der europäischen Landwirtschaftspolitik und bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Die neue GAP muss zu einem fairen und ausreichenden Einkommen in der Landwirtschaft sowie zur Ernährungssicherung beitragen. Die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette muss sich verbessern, ebenso die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichergestellt werden. Darüber hinaus muss die neue GAP dazu beitragen, dass die Attraktivität und der Lebensstandard in Ländlichen Räumen verbessert und nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken in Land- und Forstwirtschaft gefördert werden. Die bekannten Förderinstrumente bleiben in der GAP nach 2027 erhalten, jedoch sollen die neue GAP und deren Instrumente deutlich vereinfacht werden, was der Planungssicherheit für die Landwirte und dem Bürokratieabbau Rechnung trägt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (21. November), anlässlich der 1059. Plenarsitzung des Bundesrates.

GAP nach 2027

Der Verordnungsvorschlag der Kommission sieht vor, die Finanzierung der GAP durch ein Mindestbudget von 293,7 Mrd. Euro auf EU-Ebene zu sichern , das die Mitgliedstaaten durch nationale Mittel und Mittel aus dem Fonds der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) erhöhen können. Allerdings soll die 2. GAP-Säule aufgelöst werden und die Interventionen für die ländliche Entwicklung sind ohne gesichertes Mindestbudget in den NRPP integriert. „Es ist hier zwingend notwendig, dass Mittel auch für diese Interventionen fixiert werden. Ich begrüße die vorgeschlagenen Gestaltungsspielräume für die Mitgliedsstaaten im Rahmen der GAP, allerdings dürfe diese Freiheit nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten führen“, betonte Minister Hauk MdL.

Einkommensstützung

„Positiv hervorzuheben ist, dass die Einkommensstützung weiterhin ein Bestandteil der Förderung ist. Dies bringt den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit“, sagte Minister Hauk. Die flächenbezogenen Zahlungen sollen dabei vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Um kleinere und mittlere Betriebe besser zu unterstützen, plant die Kommission eine stärkere Umverteilung.

Generationswechsel in der Landwirtschaft

„Der Generationswechsel erhält in der neuen GAP eine zentrale Rolle. Die Kommission reagiert dabei auf das hohe Durchschnittsalter der europäischen Landwirtinnen und Landwirte von derzeit 57 Jahren“, erläutert der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Mit einer verpflichtenden Strategie für den Generationswechsel sowie dem Starterpaket für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sollen bestehende Hürden abgebaut werden. Die EU setzt dabei nicht nur auf GAP-Instrumente, sondern auch auf Synergien mit anderen Förderbereichen. „Wichtig ist, dass die GAP der jungen Generation gute und attraktive Rahmenbedingungen bietet, um die landwirtschaftlichen Betriebe zukunftsfähig entwickeln zu können“, unterstrich Minister Hauk.

Hintergrundinformationen

Der Bundesrat hat unter Tagesordnungspunkt 49 seiner 1059. Sitzung die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 beraten und eine Stellungnahme beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt kann hier Link aufgerufen werden.