Tierschutz

Die neue Zirkusverordnung sieht nur ein halbherziges Verbot von Wildtieren im Zirkus vor

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Zirkus

Der gerade vom Bundesministerium für Landwirtschaft veröffentlichte Entwurf einer Tierschutz-Zirkus-Verordnung, welcher ein Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen enthält, kommt nun für den Tierschutz Jahrzehnte zu spät. Umfasst werden Elefanten, Giraffen, Nilpferde, Nashörner, Bären und Primaten. „Heute gibt es in Deutschland nur noch wenige Zirkuselefanten und Giraffen sowie nach hiesiger Kenntnis gerade noch einen hochbetagten Menschenaffen, keine Bären, ein Nilpferd und ein Nashorn, die fahrend mit Zirkussen unterwegs sind“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord am 23. November in Stuttgart. Der Bundesrat, Tierärzte und Tierschützer fordern seit Jahren, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. Im internationalen Vergleich haben mittlerweile 19 europäische Länder die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verboten oder stark beschränkt.

„Ein Zirkus, in dem Wildtiere gezeigt werden, hat etwas Anachronistisches. Die gesellschaftliche Meinung hat sich geändert. Heute verstehen wir, dass es nicht artgerecht sein kann, Wildtiere zu dressieren“, sagt die Landestierschutzbeauftragte. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Wildtiere in reisenden Zirkusunternehmen in ihrer Bewegung und ihrem artgerechten Verhalten hochgradig eingeschränkt werden und dadurch anhaltend leiden. Besonders der häufige Transport in engen Wagen und die Unterbringung in deutlich kleineren als den im Zoo üblichen Gehegen, wie die Bundesregierung sie bis heute zulässt, haben sich längst als tierschutzwidrig erwiesen.

Besonders halbherzig erscheint, dass der Verordnungsentwurf vorsieht, Tiger und Löwen in Zirkussen vorerst weiterhin zu erlauben. Denn nach Aussage der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner liegen zu diesen Tierarten keine wissenschaftlichen Fakten vor. Bekannte wissenschaftliche Studien belegen jedoch, dass gerade große Beutegreifer, wie Löwen und insbesondere Tiger, die in der Natur riesige Gebiete durchstreifen, in Gefangenschaft häufig Anzeichen von Stress und Verhaltensstörungen zeigen.

Eine weitere Schwäche der Verordnung besteht aus Tierschutzsicht darin, dass sich das Verbot nur auf neu angeschaffte Wildtiere bezieht. Gemäß der geplanten Verordnung sollen die aktuell in deutschen Zirkussen lebenden Wildtiere bis zum natürlichen Ableben weiter gehalten, dressiert und zur Schau gestellt werden dürfen. Die Mehrheit der EU-Staaten hat in ihren jeweiligen Verbotsregelungen konkrete Übergangsfristen für das Halten von Wildtieren erlassen. Dies sollte unbedingt auch in Deutschland in die geplante Verordnung aufgenommen werden. Ebenso sollte das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Tierschützern, Zoos und Auffangstationen Möglichkeiten schaffen, die verbleibenden Wildtiere baldmöglichst artgerecht unterzubringen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.