Landentwicklung

Einweihung des neuen Wegenetzes in der Flurneuordnung Engstingen-Großengstingen / Kleinengstingen

Feldweg

Flurneuordnung Engstingen-Großengstingen/Kleinengstingen:  die Einweihung des neu gebauten Wegenetzes und offizielle Übergabe an den Verkehr findet statt. Staatssekretärin Gurr-Hirsch MdL: „Der zügige Ausbau des Wegenetzes ist eine Hauptaufgabe der Teilnehmergemeinschaft und für einen reibungslosen weiteren Verfahrensablauf von großer Bedeutung“

„Im Flurneuordnungsverfahren Engstingen-Großengstingen/Kleinengstingen wurde mit dem Abschluss der Wegebaumaßnahmen ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Rund 30 Kilometer Schotter- und Aspahltwege wurden neu gebaut bzw. grundlegend modernisiert. Mit dem Wegebau haben Sie bis jetzt schon rund 2,8 Millionen Euro in das Verfahrensgebiet und damit in ihr Grundeigentum investiert. Von Land und Bund wurden rund zwei Millionen Euro zur Finanzierung der Baukosten bereitgestellt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Freitag (20. September) in Engstingen (Landkreis Reutlingen) anlässlich der offiziellen Einweihung der neu gebauten Wege.
 
„Neue, gut ausgebaute Wege und sinnvoll geformte landwirtschaftliche Grundstücke sind eine wichtige Voraussetzung für eine effizientere Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen. Insbesondere gut geformte Bewirtschaftungseinheiten helfen bei der Einsparung von Betriebs- und auch Pflanzenschutzmitteln“, so Gurr-Hirsch. „Die öffentlichen Mittel werden so zweckmäßig eingesetzt. Die Flurneuordnung ist ein wichtiges Instrument für Entwicklung des Ländlichen Raumes und ist zudem für die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft unverzichtbar. Zumal durch die Umsetzung einer Vielzahl von landschaftsgestaltenden Maßnahmen das Verfahrensgebiet ökologisch aufgewertet wird“, betonte die Staatssekretärin. „Viele der neu gebauten Wege dienen nicht nur der Landwirtschaft, sie werden auch von Bürgern von Engstingen als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt. Ich werbe deshalb für gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme, denn am aller wichtigsten ist, dass alle – die Landwirtschaft und die Bürger – die Vorteile des neu geschaffenen Wegenetzes genießen können“, sagte Gurr-Hirsch.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Engstingen-Großengstingen/Kleinengstingen finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3042.
 
Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.
 
Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.