„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. Wenn sich ein Projekt nach einem umfangreichen Planungsprozess auf der Zielgeraden befindet, wollen die Projektträger in der Regel rasch ihr Vorhaben umsetzen. Der Druck zum schnellen Handeln und zur Beschleunigung von Prozessen ist nicht nur in der Wirtschaft spürbar. Daher unterstützt die unterjährige Programmentscheidung vor allem Projektträger, die umgehend mit ihrem Projekt beginnen möchten oder müssen. In diesem Jahr können wir 242 Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 20,3 Mio. Euro unterjährig in das ELR-Programm aufnehmen, um planerisch gut vorbereitete Projektvorhaben rasch umzusetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (25. Juli), anlässlich der Bekanntgabe der unterjährigen ELR- Programmentscheidung 2025.
Das ELR stärke die ländlich geprägten Kommunen und Ortschaften und unterstütze Gemeinden auf dem Land, um zeitgemäßes Leben, Arbeiten und Wohnen in den Ortskernen zu ermöglichen.
„Im Zuge der unterjährigen Programmentscheidung werden zum Beispiel Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -umnutzung im Ortskernbereich, der Neubau von Gebäuden zur medizinischen Grundversorgung sowie auch die Modernisierung von Räumen für gemeinschaftliche Aktivitäten unterstützt. Alle Bauherren, ob aus dem privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich, können mit der Umsetzung ihrer Projekte direkt im Anschluss an diese Programmentscheidung beginnen“, betonte Minister Hauk.
CO2-speichernde Bauweisen bevorzugt
Mehr als die Hälfte der aufgenommenen Projekte (rund 51 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. Dies betrifft in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz in der Tragwerkskonstruktion nutzen. „Holz als ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff wird von vielen Investoren innovativ eingesetzt. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise setzen viele Projektträger vorbildlich um“, sagte Minister Hauk.
„Die Vielzahl der über die Jahre durch das ELR angestoßene Maßnahmen tragen in der Gesamtheit zur nachhaltigen Strukturverbesserung des Landes bei. Dazu zählen kommunale Maßnahmen, aber auch private oder gewerbliche Projekte. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz und damit auch die Aufwertung der Ortsmitten. Dieser nachhaltige Ansatz ist ein Beitrag zur Bewahrung der Heimat im Ländlichen Raum und zugleich wichtig, um Ressourcen und Freiflächen zu schonen“, betonte Minister Hauk.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum nächsten ELR Jahresprogramm 2026 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2025. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2026.
Hintergrundinformationen
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat vier Förderschwerpunkte: Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Gefördert werden sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr