Landwirtschaft

Erfolg für die Landesregierung: Bund will Stoffstrombilanz­verordnung aufheben

Minister Peter Hauk MdL: „Wir benötigen ein Monitoring, das den Grundwasserkörper beobachtet. Das ist für die Betriebe zweckmäßig und das, was die Europäische Kommission von uns erwartet.“

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Kühe auf der Weide

Die EU-Kommission hatte bereits im Juni 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt und bestätigt, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln der Nitratrichtlinie entsprechen. Entscheidend war hier die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die Länder. Leider lassen die Bundesvorschriften derzeit keine Ausnahmen von den Vorschriften zu, um beispielsweise nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit vorzugehen. Das belastet viele landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere in diesen sogenannten roten Gebieten, durch hohe Bewirtschaftungsauflagen sowie umfangreiche Dokumentationspflichten unverhältnismäßig stark. Und dies unabhängig davon, ob sie selbst für die Nitratbelastung verantwortlich sind oder gewässerschonend wirtschaften. Kurz um: Die Stoffstrombilanzverordnung ist das größte bürokratische Ärgernis in der Landwirtschaft. Deshalb brauchen wir dringend differenzierte und zielgerichtete Maßnahmen. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung einer Forderung aus Baden-Württemberg nachgekommen ist und die Stoffstrombilanzverordnung nun aufheben will. Der jahrelange Stillstand im Bürokratieabbau beginnt sich aufzulösen.

Denn eine betriebliche Bilanzierung bzw. ein betrieblicher Nährstoffsaldo ist für den Verursachernachweis völlig ungeeignet, da nicht nachvollzogen werden kann, ob auf der jeweiligen Fläche innerhalb eines mit Nitrat belasteten Gebiets eine Nitratbelastung verursacht wurde. Es ist daher erforderlich und zielführend, dass mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung im Düngegesetz jetzt fest zu verankern.

Unsere Landwirtinnen und Landwirte erwarten einen ernst gemeinten Bürokratieabbau Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen gerade im Bereich der Düngung erheblich entlastet werden. Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt. Ich bin froh, dass die neue Bundesregierung dies erkannt hat und eines der größten Bürokratiemonster nun beseitigt“, sagte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Minister Peter Hauk MdL, anlässlich der heutigen (24. Juni) Sitzung des Bundeskabinetts, in der die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wurde.