„In Berghaupten im Ortenaukreises wurde in einem Rinderbestand der Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 amtlich festgestellt. Dies ist der erste Nachweis von BTV-8 in Baden-Württemberg seit Mai 2019. Durch die Entwicklung der Seuchensituation in den vergangenen Wochen bestand insbesondere entlang der Grenze zu Frankreich ein hohes Eintragsrisiko für Blauzungenvirus (BTV) Subtypen 4 und 8 nach Baden-Württemberg. Daher rufe ich alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land dazu auf, das Impfangebot des Landes und der Tierseuchenkasse zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (10. Oktober).
Das Virus BTV-3 wurde im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen und führte ab August 2024 zu einen bundesweiten Seuchenzeug. Aufgrund des bundesweiten BTV-3-Seuchengeschehens im vergangenen Jahr konzentrierten sich die Impfungen in den Jahren 2024 und 2025 auf den Serotyp 3.
Die hohe Anzahl der gegen diesen Serotyp geimpften Rinder konnte einen erneuten Seuchenzug verhindern. In südlichen Teil Bayerns zeichnet sich derzeit dagegen ein weiterer BTV-3-Seuchenzug ab.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung hinsichtlich BTV-3 in Bayern bzw. hinsichtlich BTV-8 in den an Baden-Württemberg angrenzenden Departements in Frankreich ist es erforderlich, unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt gegen BTV-8 zu impfen. Da die BT-Impfungen nur zu einer Serotyp-spezifischen Immunität führen, sind spezifische Impfstoffe für jeden einzelnen Serotyp erforderlich.
Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen im nächsten Jahr nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.
„Hierzu trägt das Impfangebot des Landes und der Tierseuchenkasse bei und ich appelliere an die Tierhalter im Land das Angebot rege zu nutzen“, betonte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.