Milch

EU-Programm zur Milchmengenreduzierung

Zahlungsanträge für die erste Antragsrunde können ab 1. Januar 2017 gestellt werden / Anträge müssen spätestens am 14. Februar 2017 dem zuständigen Regierungspräsidium vorliegen

Ab 1. Januar 2017 können die Zahlungsanträge für die erste Antragsrunde der Milchverringerungsbeihilfe (Verringerungszeitraum Oktober bis Dezember 2016) gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt, wie auch schon beim Bewilligungsantrag, mit Hilfe von HIT über www.hi-tier.de.

Zusätzlich zum unterschriebenen Antrag sind die jeweiligen Milchgeldabrechnungen, alternativ entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Erstkäufer der Kuhmilch, über die Liefermengen im Bezugszeitraum beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Bei Aufgabe der Milcherzeugung ist eine Bestätigung des zuvor belieferten Erstkäufers über den Zeitpunkt der Einstellung der Kuhmilchlieferung beizufügen. Die Frist zur erforderlichen Einreichung der schriftlichen Unterlagen für die erste Antragsrunde endet am 14. Februar 2017.

Detaillierte Informationen finden sich auf www.landwirtschaft-bw.de im Förderwegweiser unter der Rubrik ‚Milchverringerungsbeihilfe‘.