Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Die Lebensmittelüberwachung im Land trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass wir währen der Europameisterschaft ein unbeschwertes Fußballfest genießen können."
„In wenigen Tagen beginnt in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft. Ob daheim auf dem Sofa, beim Public Viewing oder gar hautnah am Spielort Stuttgart: Viele Fußballfans hoffen auf spannende Spiele und ein tolles Fußballfest. Damit zumindest bei Fanschminke und -Trikots, Getränken, Knabbereien und Co. einem perfekten Fußball-Sommer nichts entgegensteht, kontrolliert und untersucht die Lebensmittelüberwachung auch die Produkte, die bei den Fans hoch im Kurs stehen. Die Untersuchungen an den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg sind gerade in vollem Gange“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (13. Juni).
Schwarz-Rot-Gold – Fanschminke, Hüte und Trikots im Fokus
Public Viewing ohne Fanschminke, bunte Fan-Hüte oder Trikots? – Kaum vorstellbar! Die CVUAs Karlsruhe und Stuttgart haben anlässlich der diesjährigen Fußball-EM einige dieser Fanartikel untersucht. Bisher wurden 8 Proben Deutschland-Fanschminke überprüft, meist Schminkstifte, mit denen sich die Farben der Deutschland-Flagge mit einem Handgriff leicht auftragen lassen. Nur bei einer der untersuchten Fanschminken gab es bislang Auffälligkeiten. Hier war ein roter Farbstoff enthalten, der zwar erlaubt ist, aber nicht deklariert war.
Bei den übrigen Fanschminken wurden keine Mängel festgestellt, weder bei den deklarierten Farben noch bei der stofflichen Zusammensetzung und der Kennzeichnung. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Untersuchungen zur EM 2021, damals gab es bei 11 Fanschminken keine Beanstandungen.
Auch bei den schwarz-rot-goldenen Fan-Textilien liegt der Fokus vor allem auf den verwendeten Farbstoffen. Glücklicherweise wurden in keiner der 6 bisher untersuchten Textilproben (darunter Hüte, Trikots und Schweißbänder) verbotene Farbstoffe nachgewiesen. Allerdings wurde in 3 Proben das hautsensibilisierend wirkende 1,4-Phenylendiamin gefunden, welches leider immer wieder in schwarz gefärbter Saisonware zu finden ist. Für diesen Stoff gibt es zwar kein rechtliches Verwendungsverbot, es liegt jedoch in der Sorgfaltspflicht des Herstellers auf gesundheitlich relevante Stoffe in seinen Produkten zu verzichten. Wer zu Hautirritationen neigt, sollte stundenlangen, intensiven Hautkontakt zu schwarzen Fanartikeln lieber vermeiden.
Nicht nur die Fan-Textilien, sondern auch Materialien mit Lebensmittelkontakt wie Servietten sind dieser Tage leuchtend bunt. Wenn die Farben auf Lebensmittel übergehen, deutet das auf Qualitätsmängel hin, was bei der Prüfung mit Lebensmittelsimulanzien bei einer von 8 Proben auftrat. Weitere 4 Proben mit Lebensmittelkontakt (Einweg-Geschirr und -Besteck) wurden auf andere Qualitätsparameter untersucht. Erfreulicherweise waren hier alle Proben unauffällig.
Die CVUAs Karlsruhe und Stuttgart werden in den nächsten Wochen weitere Fanartikel untersuchen, die aufgrund der EM im Handel sind.
Chips und anderen Knabbereien
Klassikern wie Kartoffelchips, Crackern und Salzbrezeln bis zu Gemüse- und Linsenchips, die Snackindustrie bietet hier eine große Auswahl an Knabbereien für spannende Fußballabende.
Da viele Knabberprodukte stark verarbeitet werden, kann es bei ihrer Produktion auch zur Bildung von herstellungsbedingten Kontaminanten wie zum Beispiel Acrylamid kommen. Der gesundheitlich bedenkliche Stoff entsteht vor allem beim Backen, Rösten oder Frittieren von stärkehaltigen Zutaten. Die Gehalte an Acrylamid lassen sich zum Glück auf ein Minimum reduzieren, wenn die Hersteller entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nicht zu hohe Back- und Frittiertemperaturen zu wählen.
Das CVUA Stuttgart hat in den Jahren 2018 bis 2023 mehr als 2000 Lebensmittel auf ihren Acrylamid-Gehalt untersucht, darunter auch schwarze Oliven, rote Gemüsechips und goldene Cracker. Produkte, für die bereits Minimierungsmaßnahmen und Richtwerte in der EU-Acrylamid-Verordnung festgelegt wurden, überschreiten diese erfreulicherweise nur selten. So lag der Acrylamid-Gehalt bei der überwiegenden Mehrheit der Kartoffelchips-Proben deutlich unter dem Richtwert von 750 µg/kg. Auch Cracker und Salzbrezeln spielten hier in der gleichen Liga. Anders sieht es leider bei Produkten aus, für die noch kein Richtwert festgelegt wurde. In Gemüsechips aus Süßkartoffeln, roter Bete, Pastinaken und Karotten findet das CVUA Stuttgart häufig sehr hohe Gehalte an diesem unerwünschten Prozesskontaminanten. Der mittlere Gehalt von 112 untersuchten Proben Gemüsechips lag mit 1000 µg/kg deutlich über dem Richtwert und um mehr als das Vierfache über dem mittleren Gehalt von Kartoffelchips. Auch künstlich geschwärzte Oliven können mitunter sehr viel Acrylamid enthalten. Im Gegensatz dazu war in grünen oder natürlich gereiften schwarzen Oliven kaum Acrylamid nachweisbar. Erfreulich wenig von diesem Kontaminanten enthalten die zunehmend beliebter werdenden Linsen- und Kichererbsenchips.
Vorsicht geboten bei Sportlernahrung
Wer nach langen Fußballabenden dann endlich auch einmal selbst zur Tat schreiten und alles aus sich herausholen möchte, erliegt nicht selten den Verlockungen speziell entwickelter Sportlernahrungsmittel wie Eiweißpulvern, Eiweißriegeln und Nahrungsergänzungsmitteln. Solche Produkte, darunter auch „Muskelbooster“ oder „Pre-Workoutbooster“, haben die Experten für Sportlernahrung des CVUA Karlsruhe auch 2023 eingehend untersucht.
Von 78 Proben wurden 40 Prozent beanstandet, darunter waren unzulässige gesundheits- und nährwertbezogene Angaben (31%), neuartige Lebensmittelzutaten (10%) und sonstige Kennzeichnungsmängel (27%).
Diese Produkte enthalten teilweise verbotene Substanzen wie Yohimbin oder Stoffe wie Beta-Alanin in Konzentrationen, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
Vier von zehn dieser Proben wurden im vergangenen Jahr als gesundheitsschädlich beurteilt. Drei der vier Proben wurden aufgrund gesundheitlich bedenklicher Konzentrationen von Beta-Alanin, Koffein, 1,3-Dimethylamylamin (verbotene Dopingsubstanz) und Yohimbin als gesundheitsschädlich beurteilt, die vierte Probe enthielt erhöhte Konzentrationen von Nikotinsäure, Synephrin, Koffein und Beta-Alanin. Die vier Produkte wurden vom Markt genommen. Die Ergebnisse zeigen, dass toxikologisch relevante Stoffe in „Booster-Nahrungsergänzungsmitteln“ ein ernstes Problem darstellen. „Wir werden auch in diesem Jahr gezielt weitere Proben von „Booster“-Nahrungsergänzungsmitteln untersuchen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und einen unbeschwerten, sportlichen Sommer zu ermöglichen“, betonte Minister Peter Hauk.
Weitere Informationen
CVUA Stuttgart: „5 Jahre EU-Acrylamid-Verordnung – Alles gut?“ (Bericht vom 05.03.2024)
CVUA Freiburg: Unbeschwert knabbern mit Chips und Co.?! (Bericht vom 22.04.2024)