Landwirtschaft

Flächengenauigkeit beim Gemeinsamen Antrag

Minister Peter Hauk MdL: „Wir arbeiten mit der gebotenen Genauigkeit und einem Höchstmaß an Praktikabilität, auch im Sinne unserer Landwirte“

„Die Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg arbeitet bei der Flächenermittlung mit der gebotenen Genauigkeit und einem Höchstmaß an Praktikabilität, auch im Sinne unserer Landwirte. Bei der Abgrenzung der Schläge kommt eine Lagetoleranz von +/- einem Meter zur Anwendung. Die vielfach diskutierten vier Nachkommastellen bei der Flächenermittlung sind eine rechnerische Größe und Standard bei Vermessungsverfahren, die auch in anderen Ländern zur Anwendung kommen. Den Landwirten darf dadurch kein Nachteil entstehen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (20. Oktober) in Stuttgart.

Der Minister habe die Landwirtschafts- und Vermessungsverwaltung nochmals angewiesen, die Lagetoleranz bei den Verfahren vor Ort zur Anwendung zu bringen. „Wer Fördergelder erhält, der muss sich an die Spielregeln halten, damit es am Ende nicht zu Problemen kommt. Dazu bedarf es Kontrollen, die aber im Rahmen der möglichen Spielräume zum Einsatz kommen müssen. Die Landwirte machen ihre Arbeit mit viel Verantwortungsbewusstsein und darin wollen wir sie als Verwaltung unterstützen. So genau wie nötig, aber so praktikabel wie möglich, lautet das Motto“, so Hauk.