„Der Schwarzwald mit seiner typischen Kulturlandschaft hat eine wichtige touristische und wirtschaftliche Bedeutung. Diese Landschaft zu erhalten und zu sichern ist uns ein zentrales Anliegen. Hierbei spielt die Erschließung der Einzelhöfe, die oft abgelegen und schwer zugänglich sind, eine zentrale Rolle. Das laufende Flurneuordnungsverfahren ist das richtige Instrument zur Verbesserung und Modernisierung der bestehenden Wegeverbindungen. Dadurch wird die Erreichbarkeit der Höfe nachhaltig verbessert und die ganzjährige Befahrbarkeit des Wegenetzes ermöglicht. Das spielt für die Vermarktung regionaler Produkte oder Urlaub auf dem Bauernhof eine wichtige Rolle. Mit der Flurneuordnung sichern wir die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft und steigern die Lebensqualität im Ländlichen Raum. Die Bewilligung der zweiten Tranche mit einem Zuschuss durch den Bund und das Land in Höhe von knapp einer Million Euro unterstützt dieses Projekt dabei wesentlich“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Freitag (6. Februar) in Furtwangen, Schwarzwald-Baar-Kreis, anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheides.
Erste Ausbautranche startet
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Flurneuordnungsverfahren Furtwangen-Rohrbach/Schönenbach erfolgt in mehreren Schritten.
In der nun zweiten Tranche werden Maßnahmen im Umfang von rund 1,1 Mio. Euro realisiert. Neben der Modernisierung und dem Neubau von über zwei Kilometern an Wegen werden auch zahlreiche Baumreihen zum Schutz und als Nahrung für Vögel, Kleintiere und Insekten gepflanzt. Außerdem wird ein Teich zur Lebensraumförderung von Amphibien angelegt. Der Erhalt und die Förderung der Natur spielen im gesamten Verfahren eine große Rolle. Die vorhandenen Schutzgebiete und Biotope sollen durch weitere Maßnahmen wie Waldrandgestaltungen mit standorttypischen Laubbäumen und Schutzmaßnahmen zur Erhaltung von binsenreichen Nasswiesen erhalten und aufgewertet werden.
„Ich bedanke mich bei allen Akteuren vor Ort, die sich mit ihrem großen Engagement und ihrem Einsatz für den Erhalt und die Stärkung des Ländlichen Raumes einsetzen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Eigentümern, den Land- und Forstwirten, der Stadt sowie den Behörden ist hierbei unerlässlich. Es ist mir eine große Freude, den Bewilligungsbescheid für die zweite Tranche in diesem Flurneuordnungsverfahren persönlich überreichen zu können“, sagte Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL bei der Übergabe des Bescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Björn Linhard.
Hintergrundinformationen
Detaillierte Informationen zur Flurneuordnung Freudenstadt-Rohrbach/Schönenbach finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/3154.
Umfassende Informationen zur Flurneuordnung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/
Weitere Informationen zu den Themen Ernährung, Ländlicher Raum und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu finden.


