Flurneuordnung in Nellingen mindert Nachteile für die Landwirtschaft

Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, Tunnel Widderstal

Minister Peter Hauk MdL: „Die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen von Nellingen kann man in Zukunft besser erreichen und effizienter bewirtschaften“. Die Flurneuordnung in Nellingen mindert Nachteile für die Landwirtschaft, die aufgrund des Flächenverlustes der Neubautrasse Wendlingen-Ulm und des Ausbaus der Bundesautobahn A8 entstanden sind.

„Ein Projekt wie die Neubautrasse Wendlingen-Ulm und den parallelen Ausbau der Bundesautobahn A8 hat großes öffentliches Interesse. Allerdings entsteht für die örtliche Landwirtschaft von Nellingen ein Flächenverlust von rund 57 Hektar. Eine Unternehmensflurneuordnung wird diesen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümerinnen und Eigentümern verteilen. Für die örtliche Landwirtschaft wird sie ein neues Wegenetz und zukunftsfähige Schläge schaffen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (31. Januar).

In einer virtuellen Veranstaltung übergab Minister Hauk einen Bewilligungsbescheid über fast 1,2 Millionen Euro. Dieser Zuschuss von Bund und Land ermöglicht der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Nellingen (DB/A 8) den Ausbau von über 20 km Asphalt- und Schotterwegen. Weitere 228.000 Euro stellt die Gemeinde Nellingen als freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge bereit. Ein Großteil der Kosten tragen jedoch die Verursacher. Die Deutsche Bahn und der Bund, als Träger der Autobahn, werden über 2,5 Millionen Euro zur Finanzierung beisteuern.

„Das Wegenetz, das rund um den Weiler Aichen historisch besteht und ansonsten im Gemeindegebiet von Nellingen auch durch eine Flurbereinigung in den 80er-Jahren entstanden ist, wird neugestaltet. Dadurch entsteht ein weitmaschiges Wegenetz mit breiten Hauptwirtschaftswegen und sicheren Querungsmöglichkeiten der Landesstraßen“ so Minister Hauk.

Neben den Baumaßnahmen werden auch landschaftspflegerische Maßnahmen umgesetzt. So wird beispielsweise die Einsaat von artenreichem Grünland auf rd. 2,8 Hektar oder die Umsetzung eines Heckenschutzkonzeptes dem Artenschutz dienen und das durch Ackerbau geprägte Landschaftsbild aufwerten.

„Die Unternehmensflurneuordnung Nellingen (DB/A 8) dient zwar primär der Flächenbereitstellung für die beiden Bauträger. Allerdings konnte die Flurneuordnungsbehörde des Alb-Donau-Kreises gemeinsam mit der Gemeinde Nellingen und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Planung aufstellen, die die landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Situation vor Ort deutlich verbessern wird“ sagte Minister Hauk.

Insgesamt wurden im Alb-Donau-Kreis 6 Unternehmensflurneuordnungen angeordnet, die die Flächenbereitstellung für das Großprojekt Neubautrasse Wendlingen-Ulm und 6-streifiger Ausbau der A8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West ermöglichten. In Nellingen wurde nun der Wege- und Gewässerplan genehmigt. Der Minister sprach allen beteiligten Akteuren seinen Dank aus und übergab den Förderbescheid symbolisch an die Teilnehmergemeinschaft.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Nellingen (DB/A 8)

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

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