Flurneuordnung

Flurneuordnung in Uttenweiler löst Nutzungskonflikte zwischen Biber und Landwirtschaft

Biberfraß an einem Bach

Minister Peter Hauk MdL: „Wir müssen lernen, mit dem Biber zu leben. Die Flurneuordnung bietet sowohl für die Landbereitstellung als auch für die notwendigen Baumaßnahmen die perfekten Instrumente“

„Die Probleme, die zwischen Mensch und Biber entstehen können, sind immens. Jedoch schafft der Biber in den Auenlandschaften eine erhebliche Artenvielfalt, weshalb er zu recht geschützt ist“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL am Montag (31. Januar) anlässlich einer virtuellen Übergabe des Bewilligungsbescheides mit über 940.000 Euro im Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen (Tobelbach) (Landkreis Biberach).

Minister Hauk dankte allen Beteiligten für ihr Engagement in diesem Verfahren mit Pilotcharakter. In der Gemeinde Uttenweiler, im zum Anlass namentlich passenden Landkreis Biberach, sorgt der Biber seit Jahren für Konflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft. Biberdämme sorgen immer wieder für Überflutungen, weshalb landwirtschaftliche Flächen teilweise nicht mehr ganzjährig bewirtschaftbar sind. Außerdem werden Ufergrundstücke unterhöhlt, was die Bodenerosion verstärkt und sogar eine Einsturzgefahr für landwirtschaftliche Maschinen darstellt. Nicht zuletzt entsteht bei der Gemeinde ein hoher finanzieller Unterhaltungsaufwand. Allerdings sind Biber streng geschützt und bewirken durch ihre natürlichen Eingriffe in die Flusslandschaften eine enorme Artenvielfalt.

Wie geschaffen erscheint da das Instrument der Flurneuordnung. Der Konflikt lässt sich nachhaltig durch Bodenordnung lösen. Im Umkreis liegende Grundstücke der Gemeinde werden in einen bis zu 60 m breiten Gewässerentwicklungskorridor verlegt. In diesem können Biber ungestört leben und eine hochwertige Auenlandschaft schaffen. Privatflächen, die bisher bis direkt an das Ufer des Tobelbaches grenzen, werden dafür in höher und weiter entfernt liegende Bereiche außerhalb des Korridors verlegt. Dort sind sie vor Überflutungen sicher und können nach einem erfolgten Oberbodenaustausch besser, und vor allem ganzjährig, bewirtschaftet werden.

„Dies ist eine win-win-Situation für den Artenschutz und die Landwirtschaft. Und ganz nebenbei entsteht durch die geplanten Erdmassenbewegungen ein größerer Retentionsraum für den dezentralen Hochwasserschutz“ so Minister Hauk. Das Flurneuordnungsverfahren fand auch bei der ArgeLandentwicklung Beachtung. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft besteht aus Mitgliedern aller obersten Flurneuordnungsbehörden der Länder und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Sie führt das Verfahren als Projekt des Monats Januar 2022.

Zum Abschluss der virtuellen Veranstaltung dankte der Minister allen Beteiligten für ihr Engagement und übergab den Förderbescheid symbolisch an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen (Tobelbach)

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

Weitere Informationen zum Projekt des Monats Januar 2022 finden sich auf den Seiten der ArgeLandentwicklung unter

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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