Flurneuordnung

Flurneuordnung Schefflenz – Oberschefflenz (Nord) erhält 1,9 Millionen Euro Fördermittel für Wegebau- und Pflanzmaßnahmen

Flurneuordnung in Schefflenz / Oberschefflenz

Minister Peter Hauk MdL: „Dank des Flurneuordnungsverfahrens rings um Oberschefflenz wird das ländliche Wegenetz umfassend modernisiert. Zudem entstehen Habitatflächen für Rebhühner.“ Die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Schefflenz – Oberschefflenz (Nord) erhält 1,9 Millionen Euro Fördermittel für Wegebau- und Pflanzmaßnahmen.

„Flurneuordnungsverfahren tragen unteranderem dazu bei, Hemmnisse für Landwirtschaft und Artenschutz abzubauen. Mit knapp zwei Millionen Euro an Fördergeldern von Bund und Land erhält das Verfahren in Schefflenz einen erheblichen Zuschuss, um mehr als zehn Kilometer ländliche Wege instand zu setzen und auf mehreren Hektar landschaftspflegerischen Maßnahmen durchzuführen“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am Freitag (21. Oktober 2022), anlässlich der Übergabe des Förderbescheids von 1,9 Millionen Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) (Neckar-Odenwald-Kreis).

Baden-Württemberg führt derzeit über 300 Flurneuordnungsverfahren durch. Bund und Land bezuschussen die aktuellen Maßnahmen jährlich mit insgesamt rund 15 Millionen Euro. Das entspricht im Durchschnitt zwei Drittel der Kosten. Oftmals beteiligen sich zudem weitere Geldgeber, wie zum Beispiel Kommunen, die ein Interesse an einem Verfahren haben.

„Die Ziele des Verfahrens Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) sind typisch für Flurneuordnungsverfahren. Die zu schmalen und nicht ausreichend tragfähigen Wege werden modernisiert“, sagte Hauk. Dadurch bekomme jedes der 860 Grundstücke einen Weganschluss. Die Grundstücke gehören jedoch nur rund 200 Eigentümerinnen und Eigentümern. „Mittels Zusammenlegung, Verschiebung und Neuabgrenzung aller Grundstücke, der so genannten Bodenordnung, wird die Anzahl an Grundstücken deutlich verringert. Die größeren und zweckmäßig geformten Grundstücke können dann effizienter bewirtschaftet werden“, erklärt der Minister. Zudem könne durch Biotopvernetzungen der Naturhaushalt verbessert werden. Oberschefflenz schaffe beispielsweise neue Habitate für das besonders geschützte Rebhuhn.

„Flurneuordnungsverfahren fördern die Natur und die Landwirtschaft gleichermaßen. Besonders erfreulich für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schefflenz ist, dass sich die Gemeinde bereit erklärt hat, alle nicht durch einen Zuschuss gedeckten Kosten zu übernehmen“, sagte Minister Hauk bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft und dankte der Gemeinde für ihr Engagement.

Hintergrundinformationen

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Schefflenz-Oberschefflenz (Nord)

Umfassende Informationen zum Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Zur Biografie
// //