Förderung

Förderaufruf ‚Spitze auf dem Land!‘ 2027

Ministerin Marion Gentges MdL: „Das Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land!‘ leistet einen wichtigen Beitrag, um Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg zu fördern und den Wohlstand im Ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.“

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Innovation

„Unsere ländlichen Regionen verfügen über eine enorme Innovationskraft. Gerade für kleinere Unternehmen können Fördermittel dabei der entscheidende Impuls für eine Investition sein, um Ideen umzusetzen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ stoßen wir solche unternehmerischen Investitionen an, die mit ihren Produkten und neuen Dienstleistungen die Märkte der Zukunft erobern können. Ich ermuntere diese besonders innovativen Unternehmen, sich jetzt für die neue Förderrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL am Mittwoch (29. Juli).

Ministerin Marion Gentges wies darauf hin, dass mit dem Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land!‘ kleine und mittlere Unternehmen mit unter 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ländlichen Regionen unterstützt werden, um neue Technologien zu entwickeln, Produktionsverfahren zu verbessern und so die wirtschaftliche Führungsposition des Landes zu stärken. „Wir erhoffen uns zahlreiche interessante Bewerbungen, um neue Entwicklungsimpulse ermöglichen zu können. Das ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation unschätzbar wertvoll,“ so die Ministerin.

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals der EU können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Hintergrundinformation

Die Förderlinie wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) finanziert. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der letzten Auswahlrunde der angelaufenen neuen Förderperiode wurden 9 Unternehmen mit einer Zuschusssumme von rund 4 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses (Expertengremium).

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat sowie auf der Internetseite zu EFRE Baden-Württemberg zur Verfügung.