Förderprogramm FAKT II – Neues im Antragsjahr 2026

Minister Peter Hauk MdL: „Wir honorieren die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen und kleinen Schlägen durch zwei neue Maßnahmen im FAKT II und vereinfachen die FAKT-Antragstellung“

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„Mit den beiden Maßnahmen ‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3) und ‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2) entwickeln wir das FAKT II im Sinne des Strategiedialogs Landwirtschaft und mit Blick auf die schwierige Lage im Weinbau weiter. Die Prämiensätze bei der Maßnahme ‚Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen‘ (C3) haben wir erhöht. Schließlich fassen wir das bisher dem Gemeinsamen Antrag vorgelagerte Förderantragsverfahren zeitlich mit dem Gemeinsamen Antrag zusammen. Damit entfällt der Förderantragszeitraum von Dezember bis 15. Februar für FAKT II ersatzlos, was zur Verwaltungsvereinfachung beiträgt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (20. Oktober) in Stuttgart.

Für das Antragsjahr 2026 sind im Einzelnen folgende Neuerungen vorgesehen:

1. ‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3)

Bei der neuen Maßnahme „Förderung von kleinen Strukturen“ (A3) werden die besonderen Bedingungen der kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg und deren positiven Wirkungen u.a. auf die Biodiversität gefördert. Förderfähig sind alle Schläge des Ackerlands und der Dauerkulturen, die mindestens 0,01 Hektar und höchstens 0,5 Hektar groß sind. Der Fördersatz beträgt dabei 70 Euro je Hektar. Weitere Informationen zur Maßnahme können über den unter ‚Hintergrundinformationen‘ aufgeführten Link zur FAKT II-Broschüre aufgerufen werden.

2. ‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2)

Die neue Maßnahme „Bewirtschaftung von Weinbausteillagen“ (C2) hat das Ziel, die wertvollen Weinbausteillagen langfristig zu sichern. Gefördert wird dabei die Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen. Dabei muss die Hangneigung mind. 30 Prozent betragen. Eine Kombination mit der Maßnahme ‚Handarbeitsweinbau‘ ist nicht möglich. Der Fördersatz beträgt 1.000 Euro je Hektar. Weitere Informationen zur Maßnahme können über den unter ‚Hintergrundinformationen‘ aufgeführten Link zur FAKT II-Broschüre aufgerufen werden.

3. Prämienerhöhungen bei ‚Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen‘ (C3)

Bei der Maßnahme ‚Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen‘ (C3) ist geplant, folgende Prämiensätze für gefährdete Rinderrassen zu erhöhen:

 

Prämie Alt (bis 2025) €/Tier

Prämie neu (ab 2026) €/Tier

Vorderwälder Rind - Milchkuh

120

380

Vorderwälder Rind - Mutterkuh

90

130

Hinterwälder Rind - Milchkuh

400

600

Hinterwälder Rind - Mutterkuh

140

160

Limpurger Rind - Milchkuh

400

580

Limpurger Rind - Mutterkuh

140

160

Braunvieh a.Z. - Milchkuh

400

550

Braunvieh a.Z. - Mutterkuh

140

160

4. Wegfall des vorgelagerten FAKT II-Förderantragsverfahrens:

Ab dem Antragsjahr 2026 sind die Anträge auf Neuverpflichtungen, Erweiterungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai einzureichen. Einen zeitlich vorgelagerten Förderantrag gibt es für FAKT II ab dem Antragsjahr 2026 nicht mehr. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Vereinfachung des Antragsverfahrens und wird die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Antragstellung zeitlich entlasten.

5. Verpflichtungsdauer bei Neuverpflichtungen nur noch drei Jahre

Eine weitere, wichtige Neuerung im FAKT II für das Antragsjahr 2026 ist, dass bei Neuverpflichtungen mehrjähriger Maßnahmen, die auch durch Erweiterungsanträge oder Umstiegsanträge entstehen können, die Verpflichtungslaufzeit nur noch drei Jahre beträgt.

Bitte beachten Sie zudem, dass es auch bei anderen FAKT II-Maßnahmen geringfügige inhaltliche und redaktionelle Anpassungen gegeben hat. Diese können der überarbeiteten FAKT II-Broschüre entnommen werden. Die Broschüre können Sie im Intranet unter: Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) - Infodienst - Förderung abrufen.

Die geplanten Änderungen des FAKT II ab 2026 stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Hintergrundinformationen

Die aktuelle FAKT II-Broschüre mit wichtigen allgemeinen Informationen sowie Hinweisen für die jeweiligen FAKT II-Maßnahmen und die Antragstellung kann im Internet unter folgendem Link aufgerufen werden: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II

Weitere Informationen zu FIONA können unter folgendem Link aufgerufen werden: www.fiona-antrag.de .