„Die Höhe des Wildverbisses an jungen Waldbäumen entscheidet mit über den Erfolg des Waldumbaus zu klimaresilienten Mischwäldern. Daher erfassen im dreijährigen Turnus die Försterinnen und Förster in den Jagdrevieren im Rahmen des Forstlichen Gutachtens die Verbissbelastung durch Schalenwild. Seit mehr als 40 Jahren ist es ein wichtiges Instrument, um faktenbasiert die Erreichbarkeit der waldbaulichen Ziele einschätzen zu können und gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten. Die Trends der letzten Jahre geben leider keinen Anlass zur Entspannung. Der hohe Verbiss an Tanne und Eiche macht sie zu unseren Sorgenkindern. Waldbesitz und Jägerschaft sollten sich diese Lage bewusst machen und gemeinsam Hand in Hand verantwortungsvoll handeln. Denn im Klimawandel kommt es auf jede nachwachsende Baumart an, die zu einem neuen klimaresilienten Mischwald beiträgt. Der Erfolg des Waldumbaus ist eine Gemeinschaftsleistung. Daher muss sie mit zielgerichteten Konzepten zur Begrenzung des Wildverbisses durch die Jägerschaft flankiert werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (31. März) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des Forstlichen Gutachtens 2024.
Verbisstrends haben sich nur wenig verändert
Das Forstliche Gutachten 2024 wurde in 6.720 Jagdrevieren durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Insbesondere bei den Eichenarten zeigt sich bedauerlicherweise eine kontinuierliche Verstärkung der Verbissintensität.
Bei der Tanne habe sich zumindest nur geringe Verschlechterung gezeigt, obwohl die Verbissbelastung in über 75 Prozent der Reviere immer noch zu hoch sei. „Der Aufwand für den Waldumbau steigt. In vielen Jagdrevieren gelingt die natürliche Verjüngung oftmals nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie Wuchshüllen oder Zäunen. Es steht viel auf dem Spiel, wenn der Waldumbau nicht vorankommt, weil er durch Wildverbiss ausgebremst wird“, sagte Minister Hauk.
Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet
Das Ergebnis des Forstlichen Gutachtens unterstützt die Waldbesitzer im Dialog mit der Jägerschaft, um die Höhe des Wildbestandes an die jeweilige Verbisssituation vor Ort anzupassen, damit der Umbau zu artenreichen und gemischten Wäldern gelingen kann. Die Forstlichen Gutachten machen zudem Vorschläge zur Abschussplanung. Gemäß des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg (JWMG) vereinbaren Jagdverpächter und Jagdpächter spätestens alle drei Jahre eine Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet.
Hintergrundinformationen
Eine landesweite Arbeitsgruppe hat sich im Rahmen der Runden Tische Waldumbau & Jagd der Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens gewidmet und folgendes Informationsmaterial als Entscheidungsgrundlage für Waldbesitzer und Jägerschaft entwickelt, um die Erarbeitung einer Zielvereinbarung zu erleichtern und zu vereinfachen:
- In Infoblättern zum Forstlichen Gutachten (pdf) und zur Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung (pdf) werden das Verfahren, die Hintergründe und beispielhafte Abläufe kurz und leicht verständlich dargestellt. Sie schaffen allen Interessierten einen schnellen und informativen Überblick.
- Jagdgenossenschaften bzw. Jagdrechtsinhaber können ein interaktives Formular „Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung“ (pdf) mit hilfreichen, erklärenden Informationen nutzen, um eine auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmte Zielvereinbarung zu erstellen.
Wir laden Sie ein, diese neuen Hilfsmaterialien für die zukünftige Kommunikation rund um das Forstliche Gutachten zu verwenden.


