Tierschutz

Fortbildung der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz „Tierschutzfälle vor Gericht“ am 25. September

Am Mittwoch, den 25. September, fand eine Fortbildung der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz mit dem Titel „Tierschutzfälle vor Gericht“ statt. Ziel der bereits zum zweiten Mal stattfindenden Veranstaltung war es, den Tierschutz im Vollzug zu stärken.

Ausgebuchte Veranstaltung zeigt Vernetzungs- und Fortbildungsbedarf

Am Mittwoch, den 25. September, fand eine Fortbildung der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz mit dem Titel „Tierschutzfälle vor Gericht“ statt. Ziel der bereits zum zweiten Mal stattfindenden Veranstaltung war es, den Tierschutz im Vollzug zu stärken. Zur Freude der Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord war die Veranstaltung mit 125 Teilnehmern ausgebucht: „Wie im letzten Jahr konnten wir durch diese Veranstaltung die Berufsgruppen, die den Tierschutz in der Fläche versuchen sicherzustellen – Amtstierärzte, Veterinärhygienekontrolleure, Verwaltungskräfte und im Tierschutz tätige Juristen wie Staatsanwälte –, vernetzen.“ In Kontakt kommen diese Berufsgruppen bei Tierschutzfällen, wenn solche Fälle z.B. als Straftat vor Gericht landen und Amtstierärzte ein Gutachten über die Verstöße schreiben. Amtstierärztliche Gutachten waren auch das Thema dieser Fortbildung.

Frau Dr. Mariana Peer, Amtstierärztin vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Hohenlohe, stellte einen Fall zur Bestandsauflösung zweier Rinderhaltungen vor. Danach hielt Herr Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Vortrag über amtstierärztliche Gutachten aus Sicht eines Verwaltungsrichters. Herr Ralph Schönfelder, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, gab wiederum Hinweise zu amtstierärztliche Gutachten aus Sicht eines Staatsanwaltes. Zum Abschluss referierte der Strafrechtsprofessor Herr Prof. Dr. Jens Bülte, Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim, über vermeidbare Rechtsfehler in straf-rechtlichen Ermittlungen wegen Tierschutzstraftaten. Aus den eigenen Reihen der Stabsstelle gab es einen Vortrag zu der Frage, ob und in welchem Umfang Videoaufnahmen bei amtlichen Kontrollen erlaubt sind.

Zur Begründung, warum die Stabsstelle Fortbildungen eine hohe Wichtigkeit einräumt, führt die Tierärztin Stubenbord an: „So lange der Mut und der Wille zu politischen Entscheidungen fehlen, mit Tierschutzdefiziten in Deutschland aufzuräumen, können wir nur mit Fortbildungen den Vollzug stärken.“

Auch die Referenten waren sich einig, dass eine jährlich stattfindende Fortbildung für diese Berufsgruppen zielführend ist: Solange bezüglich des Personalmangels in allen Bereichen nicht quantitativ nachgebessert wird, hilft es nur, das bestehende Personal durch Vernetzung und Weitergabe von Fachwissen zu unterstützen, um zumindest qualitativ eine Verbesserung zu erreichen. „Aber auch der soziale Aspekt darf nicht unterschätzt werden – wer für den Tierschutz arbeitet, hat viel an Druck auszuhalten, der sich gemeinsam besser verkraften und ertragen lässt, getreu dem Motto: geteiltes Leid ist halbes Leid“, erläutert Stubenbord einen weiteren Vorteil dieser Fortbildung abschließend.

Hintergrund: Im Jahr 2018 fand die erste Fortbildung „Tierschutzfälle vor Gericht“ der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz statt. Diese Fortbildung soll fortan regelmäßig stattfinden und so zu einer Verbesserung des Austauschs und der Zusammenarbeit aller an Tierschutzfällen Beteiligten führen. Der Schwerpunkt im Jahr 2018 lag auf strafrechtlicher Aufarbeitung von Tierschutzfällen mit einer großen Anzahl an Tieren. Die Stabsstelle reagiert hinsichtlich Verbesserungsvorschlägen und Themen-wünschen nach Auswertung von Evaluationen. Bezugnehmend auf die Evaluation wird die Veranstaltung jährlich wiederholt und beinhaltete dieses Jahr mehr verwaltungs-rechtliche Aspekte und die Thematik „Amtstierärztliche Gutachten“.

Die Tagesordnungen der Fortbildungen 2018 und 2019 sowie die gehaltenen Vorträgen finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbe-auftragte-fuer-tierschutz/veranstaltungen/.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tier-schutz/.

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