Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2023

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2023 - Minister Peter Hauk MdL: „Ohne ein Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht, läuft ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere.“

„Die Situation unserer Bäuerinnen und Bauern ist in vielen Bereichen angespannt. Sie sind nicht nur, wie kaum eine andere Berufsgruppe direkt von den Folgen des Klimawandels betroffen, sondern werden auch mit immer mehr Bürokratie und Vorgaben aus Brüssel und Berlin überfrachtet. Die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte hat eine besonders wichtige Bedeutung für eine funktionierende Gesellschaft, insbesondere wenn es um die Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln geht. Daher brauchen wir auch angesichts weltweiter Krisen und globaler Herausforderungen eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Dafür müssen die richtigen Rahmenbedingungen und vor allem Planungssicherheiten für unsere Betriebe geschaffen werden. Hierzu gehört es, einen Strukturbruch bei der Nutztierhaltung in Deutschland mit gravierenden Folgen für die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum zu verhindern sowie bürokratische Hürden und überzogene Vorgaben bspw. durch die geplante EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur abzuwehren“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk MdL, am Freitag (24. März) anlässlich der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Büsum.

Geplante EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Länder befassten sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz mit der geplanten EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission einer EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hat erhebliche Auswirkungen auf die Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft. Für die Landnutzerinnen und -nutzer wird die Umsetzung der geforderten qualitativen und quantitativen Wiederherstellungsmaßnahmen auf land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Flächen infolge von Bewirtschaftungsverboten und -beschränkungen zu einem erhöhten Aufwand, höheren Kosten sowie Ertragseinbußen führen“, sagte Minister Peter Hauk.

Nach Ansicht der Länder werden die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten durch die geplante EU-Verordnung beschränkt. Zudem seien die im Verordnungsvorschlag festgelegten Wiederherstellungsziele für die genannten Ökosysteme, Lebensraumtypen und Arten sowie Bestäuber in den angesetzten Wiederherstellungsfristen realistisch nicht erreichbar. „Der nationale Wiederherstellungsplan ist in der vorgegebenen Frist aufgrund der fachlich komplexen Ausgestaltung und des vorgesehenen Aufstellungsprozesses nicht umsetzbar. Brüssel würde mit dieser Verordnung ein wahres Bürokartiemonster schaffen und das Prinzip der Subsidiarität würde völlig auf der Strecke bleiben“, so Minister Hauk.

Anstatt die bestehenden Natura 2000-Richtlinien anzupassen, wurde von der EU eine Verordnung als Rechtsform gewählt, deren Pflichten der Mitgliedstaaten weit über die Pflichten in den bestehenden Natura 2000-Richtlinien hinausgehen. Vor allem die im Verordnungsvorschlag geregelten Wiederherstellungspflichten für Lebensraumtypen und Arten außerhalb von Natura 2000-Gebieten, sind im Hinblick auf die bereits zu diesem Zeitpunkt kaum erfüllbaren Fristen sowie die Aufstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes dringend anzupassen. „Wir haben daher vom Bund gefordert, den Ländern angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme und Ergänzung zu ermöglichen sowie den aus Sicht der Agrarressorts erforderlichen Änderungsbedarf in die Beratungen auf EU-Ebene über den Ministerrat einzubringen“, so Minister Hauk.

Nutztierhaltung in Deutschland

Mit großer Sorge blickten die Agrarministerinnen und -minister auch auf den sich beschleunigenden Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland. Die ohnehin angespannte Situation der tierhaltenden Betriebe wird aktuell durch fehlende Planungssicherheit beim gleichzeitig geforderten Umbau der Nutztierhaltung verstärkt. „Dies führt dazu, dass notwendige Investitionen nicht getätigt werden und die Betriebe aus der Tierhaltung verstärkt aussteigen. Für den diskutierten Umbau der Tierhaltung brauchen wir ein kluges Gesamtpaket sowie eine strukturierte und transparente Umsetzung. Dazu braucht es insbesondere eine verlässliche Förderung und erleichterte Verfahren bei der Genehmigung von Stallbauten für mehr Tierwohl. Wer mehr Tierschutz und Investitionen in neue Ställe möchte, der muss auch zu Deregulierung und Entbürokratisierung im Bundesimmissionsschutzrecht bereit sein. Ohne ein Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht, läuft ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere. Der Bund ist gefordert, schnell die Empfehlungen der Borchert-Kommission umzusetzen“, sagte Minister Hauk.

Einen erheblichen Änderungs- und Anpassungsbedarf sahen die Agrarministerinnen und -minister auch bei der Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs. „Auf einen konkreten Zeitplan des Bundes zur Einführung der geplanten Tierhaltungskennzeichnung warten wir noch immer. Darüber hinaus fehlen insbesondere auch Aussagen dazu, wann die Aufnahme der gesamten Schweinehaltung, weiterer landwirtschaftlich gehaltener Nutztierarten sowie die Berücksichtigung sämtlicher Vermarktungswege, verarbeiteter Produkte und der Gastronomie im Gesetzentwurf erfolgen soll“, betonte Minister Hauk.

„Durch die im Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes enthaltene freiwillige Kennzeichnung für ausländische Ware sehe ich die Gefahr einer Verlagerung der Erzeugung und Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln ins Ausland. Dem Tierwohl ist damit nicht gedient“, unterstrich Minister Hauk.

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seien trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage bereit, die anstehenden Herausforderungen zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland anzunehmen und ihre Tierhaltung nachhaltig und gesellschaftlich akzeptiert umzubauen. „Wir haben den Bund aufgefordert, den tierhaltenden Betrieben zeitnah eine langfristige Perspektive und damit rechtliche und finanzielle Planungssicherheit zu geben. Bei der vereinbarten Sonder-AMK werden wir nochmals intensiv über die Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland diskutieren. Dabei müssen die Ergebnisse der Borchert-Kommission Niederschlag finden“, so Minister Hauk.

Bio-Kraftstoffe aus der Landwirtschaft

Bio-Kraftstoffe aus regionalen Rohstoffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Nach Angaben der Generalzolldirektion verringert der Einsatz von Bio-Diesel, Bio-Ethanol und Bio-Methan den Ausstoß von Treibhausgasen um rund 11 Millionen Tonnen CO2 „Bio-Kraftstoffe leisten einen unbestrittenen Beitrag zur Stärkung der Sicherung der energetischen Versorgung und haben preisdämpfende Wirkungen im Kraftstoffmarkt“, sagte Minister Hauk.

Für land- und forstwirtschaftliche Zugleistungen bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten der Elektrifizierung. Daher ist der Einsatz von Bio-Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und den dort eingesetzten schweren Maschinen von hoher Bedeutung um auch die landwirtschaftlichen Emissionen zu reduzieren. „Nachhaltige und regionale Wertschöpfung werden durch die Herstellung von Bio-Kraftstoffen erhöht und fossile Rohstoffe substituiert. Daher haben wir den Bund aufgefordert. den geplanten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Absenkung der Obergrenze für Bio-Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf null Prozent bis 2030 angesichts der aktuellen Herausforderungen im Rahmen des Klimaschutzes und der Sicherung der energetischen Versorgung nicht weiter zu verfolgen“, erklärte Minister Hauk.

// //