Landentwicklung

Fünfte Mittel-Tranche für die nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege

Weg im ländlichen Raum

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Auch in 2019 werden Mittel für die Modernisierung Ländlicher Wege bewilligt“

„Nach Veröffentlichung der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 können schon früh im Jahr 2019 weitere zehn Anträge der Gemeinden gefördert werden. Damit sind bereits 38 Anliegen der Gemeinden in den Genuss einer Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg gekommen. Die erst kürzlich bis Ende 2021 verlängerte Geltungsdauer der Vorschrift erhöht die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Donnerstag (4. April) in Stuttgart anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheids der fünften Tranche aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes an die antragstellenden Gemeinden. „Die Bitte nach Unterstützung der Gemeinden bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege fand bei der Landesregierung Gehör. Weil die notwendigen Sanierungsmaßnahmen noch nicht durchgeführt wurden, sind einige Wege in marodem Zustand. Sehr viele Wege wurden in Zeiten gebaut, in denen die Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und damit der heute notwendige Ausbaustandard noch in weiter Ferne war“, so die Staatssekretärin.

Geld für Wege in marodem Zustand

Der Landtag hat bisher für die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege fünf Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2018/2019 genehmigt und bereitgestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im derzeit in der Aufstellung befindlichen Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung gestellt werden. Das ländliche Wegenetz ist unabdingbar für die Unterstützung der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind multifunktionale, moderne Wegestrukturen auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Bürgerinnen und Bürger bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte Gurr-Hirsch.

Der ländliche Wegebau ist bei den Spezialisten für den ländlichen Wegebau in den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Dieses Programm wird seiner Zielsetzung gerecht: Den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege zu geben“, sagte die Staatssekretärin.

Hintergrundinformationen:

Zehn Projekte in sieben Kommunen wurden mit insgesamt 442.009,72 Euro gefördert:

Filderstadt: 28.988,89 Euro
Gerstetten: 82.587,60 Euro
Hüfingen: 25.766,00 Euro
Öhringen: 100.000,00 Euro
Stuttgart: 82.867,23 Euro
Vaihingen/Enz: 22.200,00 Euro
Vaihingen/Enz: 37.800,00 Euro
Vaihingen/Enz: 12.400,00 Euro
Vaihingen/Enz: 38.400,00 Euro
Wangen i. A.: 11.000,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie hier auf der Internetseite des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de. Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.