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Gemeinsamer Antrag 2017: Herbstnachmeldungen bei Änderungen im Zwischenfruchtanbau nicht vergessen

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Fiona

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erinnert an die Termine zu den  Herbstnachmeldungen“ und informiert über die neuen Meldemöglichkeiten in FIONA.

Erstmals ab 2017 sind Schlagneubildungen aufgrund von „Herbstnachmeldungen“ elektronisch über FIONA zu erfassen. Bitte beachten Sie die geltenden Termine

Bei der Antragstellung im Frühjahr haben die Landwirte im Gemeinsamen Antrag Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten gemacht.

Wie in den Vorjahren sind inzwischen aufgetretene oder noch vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat auf anderen als den geplanten Flächen den unteren Landwirtschaftsbehörden mitzuteilen. Die Meldungen sind bis zu nachfolgenden Terminen für die einzelnen Fördermaßnahmen vorzunehmen:

Termine zu den „Herbstnachmeldungen“

  • bis 31. August FAKT E1.2  Begrünungsmischungen und F1 Winterbegrünung
  • bis 15. September. FAKT E1.1 Herbstbegrünung
  • bis zum 1. Oktober ÖVF Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF)

Änderungsantrag für Nicht-Stabile-ÖVF möglich.

Die Veränderungen bei den Flächen sind in schriftlicher Form vorzunehmen. Macht die Nachmeldung eine Änderung in der Geometrie erforderlich, ist an der unteren Landwirtschaftsbehörde verpflichtend auch eine Schlagskizze abzugeben. Die bisherige Vorlage der zugehörigen Schlagskizzen bei veränderten Schlägen (Schlagneubildungen) wird dieses Jahr für die Landwirte komfortabler über FIONA gelöst.

Erstmals ab 2017 können diese Schlagskizzen für die „Herbstnachmeldungen“ auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ „ÖVF“ oder „FAKT“ digitalisiert und abgespeichert werden, soweit durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden. Die neuen Schlaggeometrien werden so elektronisch den unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung gestellt. Somit entfällt die Abgabe von Papierkarten.

Die Attributänderungen, wie zum Beispiel die Anpassung von FAKT- oder ÖVF-Codes, können nicht in FIONA vorgenommen werden. Die Änderungsmeldungen müssen daher wie in den vergangenen Jahren in Papierform bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde abgegeben werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt, für die Änderungsmeldung die FIONA-Auswertung 5 „Schlagflächen“ zu verwenden. In dieser Auswertung sind sämtliche schlagbezogenen Angaben zu FAKT- und ÖVF Codes des Gemeinsamen Antrags enthalten, die im Beleg entsprechend handschriftlich korrigiert werden können.
 
Hier erhalten Landwirte Hilfe und Unterstützung:
Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen zu den Nachmeldungen an die für Sie zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservices Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.

Hintergrundinformationen:
Informationen zu FIONA gibt es unter www.fiona-antrag.de.