Förderung

Gemeinsamer Antrag 2018

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert zum Start der FIONA-Antragssaison 2018

  • Der Beginn der Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag 2018 ist mit der Öffnung des FIONA-Antragssystems für KW 10 vorgesehen.
  • Die Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag (GA) wurden den registrierten Antragstellenden zugschickt.
  • Informationen zur Antragstellung stehen im Internet im Infodienst Landwirtschaft unter www.landwirtschaft-bw.de, Stichwort: Gemeinsamer Antrag bereit.
  • Informationen zu FIONA finden sich unter www.fiona-antrag.de.
  • Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird in der kommenden Woche über die geänderten Fördervoraussetzungen und Neuerungen bei den einzelnen Förder- und Ausgleichleistungen berichten. Um Beachtung des mit den Unterlagen verschickten Hinweisblattes mit den wichtigsten Informationen für 2018 wird gebeten.