Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag 2025

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert: Aufträge für Foto-Nachweise für die Maßnahmen Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2, sowie für den Anbau unter Glas in der App profil (bw) eingestellt

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Landwirtschaft

Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr die App profil (bw) eingeführt, mit der im Rahmen des Flächenüberwachungssystems von den Antragstellerinnen und Antragstellern georeferenzierte Fotos als Nachweise erstellt und bei der unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) eingereicht werden können. Die App ‚profil Baden-Württemberg‘ (kurz: profil (bw)) steht im Play Store bzw. App Store zur Verfügung.

Mit der App profil (bw) werden von den Antragstellern die Nachweise (Fotos) für folgende Fördermaßnahmen bzw. Sachverhalte erbracht:

  • Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für ÖR5 beantragten Teilschlägen des Betriebes
  • FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für FAKT B3.2. beantragten Teilschlägen des Betriebes

In den folgenden Fällen können die Nachweise ausschließlich über die App profil (bw) erbracht werden:

  • Teilschläge (,rote Ergebnisse‘), bei denen über die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitoringsystems die Antragsangaben zur Kulturart nicht bestätigt werden konnten: Nachweis der tatsächlich angebauten Kultur für die betroffenen Teilschläge des Betriebes.
  • Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur auf den betroffenen Teilschlägen des Betriebes.

Seit Anfang Juni stehen den Antragstellern hierzu die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 bzw. FAKT II B3.2, sowie die Aufträge zum Nachweis der unter Glas angebauten Kulturen in der App profil (bw) bereit. Die App profil (bw) wird beim Öffnen automatisch mit der neuesten Version aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.

Für den Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT II B3.2 ist zu beachten, dass die Aufträge mit den Fotos bis spätestens 30. Juni 2025 über die App profil (bw) eingereicht werden müssen.

Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung, dass die georeferenzierten Fotos mit der vom Land zur Verfügung gestellten App profil (bw) aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden.

Werden für einen Teilschlag keine Fotos eingereicht, so muss stattdessen als Nachweis für den Teilschlag die Dokumentation auf dem Amtlichen Formular 2025 bei der ULB eingereicht werden. Die Aufforderung zur Einreichung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch die ULB. Der Nachweis ist für das Jahr 2025 auf dem Amtlichen Formular 2025 neu zu erstellen.

In den Vorjahren erstellte Nachweise sind für das Antragsjahr 2025 nicht mehr gültig und erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.

Das Amtliche Formular 2025 kann im Infodienst unter http://ga.landwirtschaft-bw.de à „Formulare/Merkblätter/Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2025“ abgerufen werden. Wer sich für die Dokumentation auf dem Amtlichen Formular entschieden hat, lässt den in der App profil (bw) vorhanden Auftrag unbeantwortet stehen. Werden für einen Teilschlag keine oder falsche Nachweise eingereicht, so wird der betroffene Teilschlag abgelehnt. Für diesen Teilschlag erfolgt keine Zahlung und es kann zusätzlich bei der Maßnahme Öko-Regelung ÖR5 bzw. bei FAKT II B3.2 zu einem Sanktionsabzug kommen. Eine Rücknahme der Beantragung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da mit dem Bereitstellen der Aufträge in der App profil (bw) über die Durchführung einer Kontrolle informiert wurde.

Für jeden beantragten Teilschlag ist das Vorkommen der Kennarten nach der in der Broschüre „Kennarten des Artenreichen Grünlands im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ (S. 7) festgelegten Methode zu ermitteln und für den Einzelschlag mittels georeferenzierter Fotos zu dokumentieren. Dabei ist der Schlag entlang einer Diagonalen zu durchschreiten und die Wegstrecke gedanklich in drei gleiche Abschnitte zu teilen. Für jedes dieser Drittel sind für die Maßnahme ÖR5 vier Fotos verschiedener Kennarten einzureichen. Für die Maßnahme FAKT II B3.2. sind sechs Fotos erforderlich. Insgesamt sind je Teilschlag für die ÖR5 mindestens 12 Fotos und für FAKT II B3.2 mindestens 18 Fotos einzureichen. Sofern Bedenken bestehen, ob ein Foto die entsprechende Qualität hat, können bis zu drei Fotos je Teilschlag zusätzlich eingereicht werden. Die Fotos sollten die entsprechende Kennart gut zeigen. Hierfür einige Parameter, die wichtig sind bei der Aufnahme von Fotos: Entfernung zur Pflanze, Lichtverhältnisse, Schärfe des Fotos. Mit der frei verfügbaren App „Flora Incognita“ kann und sollte zur Unterstützung überprüft werden, ob die erwähnten Parameter so gewählt wurden, dass die Kennart eindeutig erkannt werden kann. Weitere Informationen und Beispiele für Fotos finden Sie im Handbuch der App profil (bw) eingestellt im Infodienst.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommene Fotos sind in der Galerie der App gespeichert. Nach dem Öffnen eines Auftrags werden die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt, so dass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.

Für den Nachweis bei Teilschlägen mit der Angabe „Anbau unter Glas“ im Gemeinsamen Antrag ist zu beachten:

Aus jedem Folientunnel bzw. Gewächshaus des Teilschlags ist mindestens ein Foto mit der Nahaufnahme der angebauten Kultur(en) und ein Foto der Gesamtfläche aufzunehmen. Maßgeblich ist die Kulturart, die sich während des Hauptanbauzeitraums vom 1. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der Fläche befindet. Die Fotos müssen deshalb im Hauptanbauzeitraum aufgenommen und bis spätestens 20. Juli 2025 für den betroffenen Teilschlag eingereicht werden. Es können je Teilschlag maximal 30 Fotos eingereicht werden. Sollte dies für einen Teilschlag nicht ausreichend sein, sollte Kontakt mit der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde aufgenommen werden. Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von dem im Gemeinsamen Antrag angegebenen NC abweichen, so können Antragsteller zusätzlich ihre Antragsdaten in FIONA korrigieren, um Kürzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Damit die Korrektur wirksam wird, ist zusätzlich der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut einzureichen. Die Korrektur ist bis einschließlich 30. September 2025 möglich. Werden für einen Teilschlag keine Nachweise eingereicht oder kann mit dem Nachweis die beantragte Kulturart nicht bestätigt werden, so wird der betroffene Teilschlag abgelehnt. Für diesen Teilschlag erfolgt keine Zahlung und es kann zusätzlich für die Maßnahmen zu einem Sanktionsabzug kommen.

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App profil (bw) stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Benutzerservice Landwirtschaft des LGL unter 07154/9598-350 oder benutzerservice‑fiona@lgl.bwl.de Die Kontaktzeiten entnehmen Sie bitte www.fiona-antrag.de

Eine Kurzanleitung, ein ausführliches Handbuch, sowie weitere Informationen zur App profil (bw) sind im Infodienst unter https://ga.landwirtschaft-bw.de . à App profil (bw) eingestellt.

Allgemeiner Hinweis zu mit dem Gemeinsamen Antrag in FIONA einzureichenden Nachweisen:
Das MLR weist darauf hin, dass Nachweise und Unterlagen, die in FIONA hochgeladen werden (Funktion ‚Nachweise hochladen‘), erst dann der Verwaltung zur Verfügung stehen, wenn sie über die Funktion ‚Nachweise einreichen‘ eingereicht worden sind oder der Antrag erneut über die Funktion ‚Einreichen‘ eingereicht wurde!