Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat in diesem Frühjahr einen neuen Weg zur Erbringung von Nachweisen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen eingeführt. Aufwändige Betriebskontrollen und Dokumentationspflichten auf Papierformularen wurden durch eine Einreichung von Foto-Nachweisen über die vom Land zur Verfügung gestellte App ,profil (bw)‘ ersetzt bzw. ergänzt. Antragstellerinnen und Antragsteller haben damit die Möglichkeit, im Rahmen des Flächenüberwachungssystems für bestimmte Prüfinhalte auf Anforderung georeferenzierte Fotos als Nachweise über die Korrektheit der Antragsangaben zu erstellen und direkt über die App bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) einzureichen.
Antragstellerinnen und Antragsteller, bei denen die Antragsangaben zur beantragten Kulturart durch die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitoringsystems nicht bestätigt werden konnten, werden in den nächsten Tagen aufgefordert, die im Hauptanbauzeitraum tatsächlich angebaute Kulturart durch Foto-Nachweise mit der App profil (bw) nachzuweisen oder, soweit der in FIONA angegebene Nutzcode nicht zutreffend ist, den Nutzcode in FIONA zu ändern und den Antrag erneut einzureichen. Für die betroffenen Teilschläge werden dazu in der App Aufträge eingestellt. Außerdem erhalten Betroffene einen entsprechenden Hinweis in ihrem Antragsteller-Postfach. Der Nachweis ist ausschließlich über die App ,profil (bw)‘ möglich.
Soweit die App noch nicht genutzt wird, muss diese zunächst aus dem Play Store bzw. App Store heruntergeladen werden (,profil Baden-Württemberg - profil (bw)‘). Nach der Installation erfolgt die Anmeldung mit den FIONA-Zugangsdaten des Betriebs. Danach sind die Aufträge sichtbar. Die neueste Version der App ,profil (bw)‘ ist im jeweiligen App-Store hinterlegt. Werden App-Updates automatisch auf das mobile Endgerät geladen, dann wird die App beim Öffnen automatisch mit der neuesten Version aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Neue Aufträge sind dann sichtbar.
Für den Nachweis der im Hauptanbauzeitraum angebauten Kultur auf einem Teilschlag ist zu beachten, dass die Aufträge mit den Fotos bis Ende Juli 2025 über die App ,profil (bw)‘ eingereicht werden müssen. Der genaue Termin wird mit dem Informationsschreiben im Antragsteller-Postfach mitgeteilt.
Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung, dass die georeferenzierten Fotos mit der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten App ,profil (bw)‘ aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird. Nur so ist gewährleistet, dass die Foto-Nachweise auch auf den beantragten Flächen aufgenommen wurden. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden.
Für die Nachweise der tatsächlich angebauten Kultur gilt:
1. Liegt ein Auftrag für einen Teilschlag vor und trifft für den Teilschlag der im Antrag angegebene Nutzcode zu, muss der Auftrag für den Teilschlag mit einem Foto-Nachweis beantwortet werden! Werden für diesen Teilschlag keine Nachweise eingereicht oder kann mit dem Nachweis die beantragte Kulturart nicht bestätigt werden, so wird der betroffene Teilschlag abgelehnt. Für diesen Teilschlag erfolgt keine Zahlung und es kann zusätzlich für auf dem Teilschlag beantragten Maßnahmen zu einem Sanktionsabzug kommen.
2. Liegt ein Auftrag für einen Teilschlag vor und trifft für den Teilschlag der im Antrag angegebene Nutzcode nicht zu, so müssen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Antragsdaten durch Angabe des korrekten Nutzcodes in FIONA korrigieren, um Kürzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Damit die Korrektur wirksam wird, ist der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut einzureichen. Die Korrektur ist bis einschließlich 30. September 2025 möglich.
3. Bei Teilschlägen mit der Angabe ,Anbau unter Glas‘ gilt zudem Folgendes: Zu Aufträgen zum Nachweis der angebauten Kultur bei Teilschlägen mit der Angabe ,Anbau unter Glas‘ ist in jedem Fall ein Foto-Nachweis einzureichen. Die Einreichungsfrist für den Foto-Nachweis endet am 20. Juli 2025. Werden für einen Teilschlag keine Nachweise eingereicht oder kann mit dem Nachweis die beantragte Kulturart nicht bestätigt werden, so wird der betroffene Teilschlag abgelehnt.
Sollte die tatsächlich angebaute Kulturart des Teilschlags von dem im Gemeinsamen Antrag angegebenen Kulturart (NC) abweichen, so muss zusätzlich in FIONA die beantragte NC korrigiert werden, damit Kürzungen oder Sanktionen vermieden werden. Damit die Korrektur wirksam wird, ist zusätzlich der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut einzureichen. Die Korrektur ist bis einschließlich 30. September 2025 möglich.
Was ist bei Erstellung des Foto-Nachweises zu beachten?
Ist für einen Teilschlag mit einem Auftrag ein Foto-Nachweis erforderlich, ist mindestens ein Foto mit der Nahaufnahme der angebauten Kultur und ein Foto der Gesamtfläche aufzunehmen. Maßgeblich ist die Kulturart, die sich während des Hauptanbauzeitraums vom 1. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der Fläche befindet. Die Fotos sollten deshalb im Hauptanbauzeitraum aufgenommen werden. Die Fotos müssen die entsprechende Kulturart gut zeigen. Bei bereits abgeernteten Flächen kann dies auch ein Foto der Erntereste/Stoppeln sein. Hinweise zur Aufnahme der Fotos wie die Entfernung zur Pflanze, Lichtverhältnisse und Schärfe des Fotos können im Handbuch der App ,profil (bw)‘ im Infodienst unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer+Antrag/App+profil+_bw_ nachgelesen werden.
Die Fotos können direkt im zugehörigen Auftrag aufgenommen werden oder – bei bereits früher aufgenommenen Fotos – aus der Galerie dem Auftrag zugeordnet werden. Dazu werden nach dem Öffnen eines Auftrags die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt, so dass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.
Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App ,profil (bw)‘ stehen die zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung.
Für technischen Frage steht der Benutzerservice Landwirtschaft des LGL unter 07154/9598-350 oder Benutzerservice-Landwirtschaft@lgl.bwl.de zu den unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer%20Antrag/FIONA_Antragsstellung genannten Kontaktzeiten zur Verfügung.
Eine Kurzanleitung, ein ausführliches Handbuch, sowie weitere Informationen zur App ,profil (bw)‘ sind außerdem im Infodienst unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer+Antrag eingestellt.