Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag 2025

Hinweise zur Bereitstellung der Ergebnisse aus dem Flächenüberwachungssystem AMS für die Flächenkontrollen 2025 und zur Änderung der Anträge bis 30. September 2025

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Traktor auf dem Feld

Das Ministerium für Ernährung. Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die ersten Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung der im Gemeinsamen Antrag angegebenen Kulturarten in FIONA bereitgestellt. Die Ergebnisse können ab diesem Jahr in einer Tabelle eingesehen werden, die im Navigationsbereich unter ‚Feststellungen‘ steht.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben jetzt bis zum 30. September die Möglichkeit, aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Korrekturen an den Angaben zur Fläche beziehungsweise an den Antragsgeometrien vorzunehmen. Damit die Änderungen gültig werden ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag in FIONA nach der Änderung erneut eingereicht wird.

Bestimmte Flächenkontrollen erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Sentinel-Satellitendatenbildreihen. Dies wird als ‚Flächenüberwachungssystem AMS‘ bezeichnet. Es kommt bei allen Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von EU-Finanzmitteln (Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen, AZL, FAKT II, LPR-A, UZW) sowie für die Steillagenförderung Grünland (SLG) zum Einsatz.

Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung, ob der in FIONA im Antrag angegebene Nutzcode oder die angegebene Bewirtschaftung mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Wenn die Antragsangaben durch die Satellitenauswertung nicht bestätigt werden konnten, wird dies den Antragstellerinnen und Antragstellern in FIONA in der Tabelle ‚Feststellungen‘ angezeigt. Zu beachten ist, dass das jetzt angezeigte Ergebnis auf Grundlage der Antragsgeometrien mit Stand 15. Mai 2025 ermittelt wurde. Alle nach dem 15. Mai geänderten Antragsgeometrien werden in einer späteren Satellitendatenauswertung erneut ausgewertet und das Ergebnis wiederum in FIONA zur Verfügung gestellt.

Tabelle ‚Feststellungen‘ und Korrektur der Angaben

In FIONA erfolgt der Aufruf der Tabelle ‘Feststellungen’ über den Navigationsbaum. Bei den aufgelisteten Teilschlägen zeigt das rote Kreuz in der Spalte ‘Feststellungsstatus’, dass die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten. Mit einem Doppelklick auf den entsprechenden Teilschlag in der Tabelle gelangt man direkt in das FIONA-GIS. Dort können Anpassungen an der Teilschlaggeometrie vorgenommen werden. Der Nutzcode und andere Antragsangaben zum Teilschlag werden im FIONA Flächenverzeichnis geändert.

Ausführliche Informationen können dem Merkblatt ‚Hinweise zum Flächenmonitoring’ auf der FIONA-Homepage www.fiona-antrag.de unter ‚Anleitungen und Handbücher’ entnommen werden.

Fotoaufträge zum Nachweis der angebauten Kultur

Zusätzlich zur Anzeige der Teilschläge mit einer Beanstandung in FIONA wurden für bestimmte Teilschläge Aufträge zur Einreichung von Fotonachweisen erstellt.

Diese müssen in der App ‚profil (bw)’ bearbeitet werden. Die unteren Landwirtschaftsbehörden haben dazu die betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller über das Antragsteller-Postfach informiert. Eine Beantwortung des Fotoauftrags ist nicht erforderlich, wenn der im Antrag angegebene Nutzcode in FIONA korrigiert werden kann, weil auf dem Teilschlag tatsächlich eine andere Kultur angebaut wurde. Zur Verwendung der App ‚profil (bw)‘ sind im Infodienst unter http://ga.landwirtschaft-bw.de eine Kurzanleitung, ein ausführliches Handbuch und weitere Informationen eingestellt.

Sonstige Fehler und Hinweise in FIONA

In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, ob weitere Fehler und Hinweise für den Antrag in FIONA vorhanden sind. Diese sind im Navigationsbaum unter ‚Prüfen & Fehlerprotokoll’ einsehbar und werden dort als Fehler- oder Hinweismeldungen ausgegeben. Die Korrektur ist weiter bis zum 30. September 2025 möglich. Dazu hat das Ministerium unter www.fiona-antrag.de das Informationsblatt ‚Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2025’ bereitgestellt.

Weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung und den Vor-Ort-Kontrollen

In den nächsten Monaten werden in FIONA weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Bewirtschaftung) auf Grünland, der Einhaltung der Mindesttätigkeit auf aus der Erzeugung genommenen Flächen, sowie zur Einhaltung des Umbruchtermins 1. September bei der Öko-Regelung ÖR1a ‚Nichtproduktive Flächen auf Ackerland’ und der FAKT II Maßnahme E13.2 ‚Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide’ eingestellt.

Zusätzlich werden in den kommenden Wochen Beanstandungen aus der physischen Vor-Ort-Kontrolle von Flächen in FIONA eingestellt. Die Mitteilung der Beanstandung erfolgt über die Anzeige in FIONA und ersetzt die Zusendung eines Prüfberichts.

Im Gegensatz zu den Ergebnissen aus dem Flächenmonitoring können die Antragsangaben nach Mitteilung einer Beanstandung aus der Vor-Ort-Kontrolle nicht mehr geändert werden.