Ergebnisse der Kulturartenerkennung
Bestimmte Flächenkontrollen erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Bilddatenreihen die durch Satelliten erfasst werden. Dieses Flächenüberwachungssystem kommt bei allen Flächenmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Antrag zum Einsatz. Das System dient der Überprüfung aller Maßnahmen mit Beteiligung von EU-Finanzmitteln (Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen, AZL, FAKT II, LPR-A, UZW) sowie für die Steillagenförderung Grünland (SLG).
Das Flächenüberwachungssystem überprüft anhand der Satellitendatenauswertung oder gleichwertiger Methoden, ob der bei FIONA angegebene Nutzcode oder die angegebene Bewirtschaftung mit der tatsächlichen Bewirtschaftung übereinstimmt. Außerdem wird festgestellt ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum stellt die Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung in FIONA bereit. Sofern die Angaben im Gemeinsamen Antrag durch die Satellitenauswertung nicht bestätigt werden können, werden die Ergebnisse unter ‚Feststellungen‘ in FIONA angezeigt. Damit wurden die bisher angezeigten vorläufigen Ergebnisse aktualisiert.
Kommt es zwischen den Angaben im Antrag und der Satellitenauswertung zu Abweichungen, so erhalten Antragsteller über die App „profil bw“ den Auftrag, einen Nachweis zur tatsächlich angebauten Kultur mittels georeferenzierter Fotos über die App einzureichen oder die Fläche wird von der unteren Landwirtschaftsbehörde kontrolliert. Entspricht die tatsächlich angebaute Kultur nicht den bisherigen Angaben im Antrag, ist der Antrag vom Antragsteller in FIONA zu korrigieren und neu einzureichen.
Ergebnisse Kennartennachweis Öko-Regelung ÖR5 und FAKT II B3.2
Die Ergebnisse der Prüfung der von den Antragstellern bereits eingereichten Fotonachweise zur ÖR5 und FAKT II B3.2 werden ebenfalls in FIONA in den „Feststellungen“ nach Abschluss der Prüfungen durch die Landwirtschaftsverwaltung angezeigt. Die Nachweise werden auf Kennarten, die Lage der aufgenommenen Fotos und die Anzahl der nachgewiesenen Kennarten geprüft. Dabei werden die in diesem Jahr aufgetretenen technischen Probleme bei der Bewertung der eingereichten Nachweise angemessen berücksichtigt.
Sofern die unteren Landwirtschaftsbehörden erkennen, dass Aufträge noch nicht abschließend bearbeitet wurden, so werden diese Aufträge erneut zugewiesen. In solchem Fall besteht die Möglichkeit zusätzliche Fotos bis zum 30.09.2026 mit der profil App nachzuzureichen oder Anpassungen vorzunehmen. Für Flächen, für die kein Nachweis im Rahmen der Öko-Regelung ÖR5 oder FAKT II B3.2 erbracht werden kann, kann die Beantragung bis zum 30.09.2026 zurückgezogen werden. Damit die Änderungen gültig werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag in FIONA nach der Änderung erneut eingereicht wird.
Tabelle ‚Feststellungen‘ in FIONA und Korrektur der Angaben
In FIONA erfolgt der Aufruf der Tabelle ‚Feststellungen‘ über den Navigationsbaum. Bei den aufgelisteten Teilschlägen zeigt das rote Kreuz in der Spalte ‚Feststellungsstatus‘, dass die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten. Mit einem Doppelklick auf den entsprechenden Teilschlag in der Tabelle gelangt man direkt in das FIONA-GIS. Dort können Anpassungen an der Teilschlaggeometrie vorgenommen werden. Der Nutzcode und andere Antragsangaben zum Teilschlag werden im FIONA Flächenverzeichnis geändert. Ausführliche Informationen können dem Merkblatt ‚Hinweise zu den Ergebnissen aus dem Flächenüberwachungssystem AMS zu den Flächenkontrollen 2026‘ auf der FIONA-Homepage www.fiona-antrag.de unter ‚Anleitungen und Handbücher‘ entnommen werden.
Weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung und den Vor-Ort-Kontrollen
In den nächsten Monaten werden in FIONA weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung eingestellt. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Kulturartenerkennung, die Einhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf Grünland, die Einhaltung der Mindesttätigkeit auf Flächen die aus der Erzeugung genommen worden sind sowie die Beachtung des zulässigen Umbruchtermins bei der Öko-Regelung ÖR1a ‚Nichtproduktive Flächen auf Ackerland‘ und der FAKT II Maßnahme E13.2 ‚Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide‘.
Zusätzlich werden zu gegebener Zeit auch Beanstandungen aus der physischen Vor-Ort-Kontrolle von Flächen in FIONA eingestellt. Die Mitteilung der Beanstandung erfolgt über die Anzeige in FIONA und ersetzt die Zusendung eines Prüfberichts.
Im Gegensatz zu den Ergebnissen aus dem Flächenmonitoring ist bei Vor-Ort-Kontrollen zu beachten, dass Änderungen oder Rücknahmen von Tieren, Antragsteilen oder Flächen im Gemeinsamen Antrag nicht mehr möglich sind, sobald die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle einen Verstoß festgestellt hat bzw. bei tierbezogenen Maßnahmen die antragstellende Person Kenntnis von einem festgestellten Verstoß erhalten hat. Bei tierbezogenen Maßnahmen können nach Abschluss der Vor-Ort-Kontrolle wieder Änderungen oder Rücknahmen von nicht beanstandeten Tieren erfolgen.


