Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag 2026: Korrekturmöglichkeiten bis 30.09. nutzen!

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat informiert über die Er-gebnisse der Verwaltungskontrollen und den bis 30.09. möglichen oder erforderlichen Antragsänderungen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schömberg im Schwarzwald

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) empfiehlt allen Antragstellern und Antragstellerinnen die in FIONA abrufbaren aktuellen Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag regelmäßig zu sichten und gegebenenfalls notwendige Korrekturen am Antrag vorzunehmen. Die Prüfergebnisse sind im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ einsehbar und werden dort als Fehler- oder Hinweismeldungen ausgegeben.

Auch in diesem Jahr stellt das Ministerium ein Informationsblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2026“ bereit, welches unter www.fiona-antrag.de abrufbar ist. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen können bis spätestens 30. September 2026 vorgenommen werden. Diese Korrekturen bleiben sanktionsfrei und führen nicht zu Abzügen durch Verfristung.

Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2026 zurückzunehmen

Damit vorgenommene Änderungen oder Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, ist es zwingend erforderlich, dass der Gemeinsame Antrag nach jeder Änderung erneut in FIONA eingereicht wird. Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so dass die Angaben im Antrag nicht mehr mit den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse übereinstimmen, sind die Angaben im Antrag immer unverzüglich entsprechend in FIONA zu ändern und der Antrag ist erneut einzureichen.. Sollten diese Änderungen nach dem 30. September eintreten, müssen die Änderungen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde über das Antragstellerpostfach oder alternativ per E-Mail mit eingescannten Originalschreiben mit Unterschrift gemeldet werden.

Es ist zudem zu beachten, dass Änderungen oder Rücknahmen von Tieren, Antragsteilen oder Flächen im Gemeinsamen Antrag nicht mehr möglich sind, sobald die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Außerdem besteht die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2026 zurückzunehmen.

Weitere Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags sind in Kapitel 17 der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2026 beschrieben (abrufbar unter www.ga.landwirtschaft-bw.de).

Weitere wichtige Informationen

FAKT II - Maßnahme E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau

Ummeldung von Flächen für die Maßnahme E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau sind bis 30. September 2026 möglich.

Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und –ziegen sowie für Mutterkühe (Tierprämie)

Änderungen im Haltungszeitraum müssen unverzüglich mitgeteilt werden

Im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2026 sind Änderungen (natürlicher Abgang/Verenden, Standortwechsel/Pension, sonstiger Abgang, Ersatztier, Ohrmarkenersatznummer) von Antragstieren unverzüglich in FIONA zu melden.

Abgänge von Mutterkühen im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2026 werden automatisch berücksichtigt, soweit diese über HIT gemeldet werden. Abgänge von Mutterschafen oder –ziegen sind hingegen in FIONA anzugeben.

Feststellungen aus der Verwaltungskontrolle

Ergebnisse aus der Verwaltungskontrolle zu den Gekoppelten Einkommensstützungen für Mutterschafe und –ziegen sowie für Mutterkühe sind im FIONA-Navigationsbaum unter „Feststellungen“ aufzurufen. Es werden dort die Prüfergebnisse zu folgenden Prüfungen angezeigt, soweit die Prüfungen nicht bestanden wurden (Feststellungen):

  • Prüfungen der Doppelbeantragung eines Antragstieres
  • Fehlerhafte Meldung (Haltungsfehler) in der HIT-Tierdatenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere)
  • Prüfung zur Tierhaltereigenschaft
  • Ohrmarke nie zugeteilt

Damit diese Prüfungen erfolgreich bestanden werden und der Antrag ohne Kürzungen bewilligt werden kann, müssen Antragsteller und Antragstellerinnen die Angaben in ihrem Gemeinsamen Antrag entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten korrigieren. Korrekturen sind bis 30. September 2026 möglich. Eine Hilfestellung hierzu finden Sie im FIONA Wegweiser 2026 im Kapitel 4.14.

Fachliche und technische Unterstützung

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo - Do: 7:00 bis 16:30 Uhr
Fr: 7:00 bis 13:00 Uhr