Minister Peter Hauk MdL: „Mobilfunklöcher insbesondere im Ländlichen Raum müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Nationales bzw. lokales Roaming kann als Übergangslösung die Mobilfunkversorgung sicherstellen.“
Bundesrat / Gesetzentwurf zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz) / Baden-Württemberg votiert für die Einführung von nationalem bzw. lokalem Roaming
„Die Zukunft des Ländlichen Raums hängt auch von der Verfügbarkeit stabilen und schnellen Internets im Ländlichen Raum ab. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass der Bundesrat sich für lokales Roaming als Übergangslösung in der Mobilfunkversorgung ausgesprochen hat. So können wir Angebotslücken im Ländlichen Raum schnell schließen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (27. September).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 2024 dem Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg zu diesem Thema stattgegeben. Der Entschließungsantrag zielt darauf ab, lokales Roaming als Übergangslösung bis zum vollständigen Ausbau des Mobilfunknetzes einzuführen, um insbesondere die ‚grauen Flecken‘ im Ländlichen Raum zu minimieren. Nationales bzw. lokales Roaming bedeutet das Nutzen eines fremden Funknetzes, wenn das Netz des eigenen Anbieters nicht verfügbar ist.
Derzeit weist das Mobilfunknetz deutschlandweit erhebliche sogenannte ‚grauen Flecken‘ auf. Damit sind Gegenden gemeint, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner von mindestens einem Mobilfunkanbieter, aber nicht von allen versorgt werden.
„Baden-Württemberg hat ein großes Interesse daran, dass diese Lücken möglichst schnell und unkompliziert geschlossen werden“, betonte Minister Hauk.
Der Bundesrat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, der Bundesnetzagentur strengere Vorschriften bezüglich der Anordnung von lokalem Roaming aufzuerlegen.
Bisher hat die Bundesnetzagentur in diesem Bereich weitreichendes Regulierungs-ermessen. Künftig soll die Bundesnetzagentur lokales Roaming anordnen, sobald es zur Beseitigung sog. ‚grauer Flecken‘ dient und diese Lücken innerhalb angemessener Fristen nicht anderweitig geschlossen werden können. Die Verpflichtung soll zeitlich beschränkt und / oder regional begrenzt auferlegt werden können. Nur so kann zeitnah eine stabile Mobilfunkversorgung gewährleistet werden.
„Die derzeitigen Bemühungen beim Mobilfunkausbau sind weder ausreichend noch effektiv. Daher ist es richtig, dass jetzt der Gesetzgeber tätig wird damit die Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Netzqualität und Mobilfunkversorgung bekommen“, sagte Minister Peter Hauk MdL. Schon die letztjährige Verbraucherschutzministerkonferenz unter Vorsitz von Baden-Württemberg habe den Bund einstimmig gebeten, durch Nationales Roaming eine Versorgung mit mehr als einem Netzbetreiber in den grauen Flecken bereitzustellen.