Weinbau

Hauk MdL: „Wir setzen auf eine verlässliche und nachhaltige Weinbaupolitik".

"Steigender Wettbewerbsdruck und der Strukturwandel im Weinbau stellen uns vor große Herausforderungen in den kommenden Jahren. Deshalb fördert das Land aktiv die Verbesserung der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen von Wein in Baden-Württemberg. Bereits 2008 haben wir, unter meiner Leitung als Minister, das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau geschaffen. Dazu gehören die beiden EU-Programme Investitionsförderung im Weinbau, in die Verarbeitung und Vermarktung, sowie die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Hierfür stehen uns jährlich zehn Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung," sagte Weinbauminister Peter Hauk MdL am Donnerstag (16. März) im Rahmen der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Badischen Weinbauverbandes in Offenburg (Landkreis Ortenau). Die Förderangebote würden rege genutzt, seit 2008 seien auf dieser Basis rund 75 Mio. Euro EU-Fördermittel in den Weinbau im Lande geflossen. Das Programm solle in dieser Form bis 2020 weiter geführt werden.

"Darüber hinaus fördern wir weiterhin Rebflurneuordnungen und unterstützen damit  die Winzerinnen und Winzer die Kulturlandschaft ‚Weinberg’ zu erhalten. Ziel der Flurneuordnung ist es, die Bewirtschaftung guter Weinberglagen zu erleichtern,, indem der Einsatz moderner Technik ermöglicht wird. Aber nicht alle Lagen können flurbereinigt werden. Deshalb wollen wir die Bewirtschaftung der Steillagen, die nur von Hand bewirtschaftet werden können, besser unterstützen. Vorgesehen ist ab 2018 ein jährlicher Zuschuss von 3.000 Euro pro Hektar und Jahr", so Hauk. Häufig handele es sich dabei um terrassierte Lagen mit Trockenmauern.

Die aktuellen Exportzahlen deutscher Weine und der Marktdruck im Inland zeigten, dass der Markt intensiver bearbeitet werden müsse. Deshalb werde Baden-Württemberg ab 2018 die ‚Absatzförderung Binnenmarkt’, die die EU anbietet, ebenfalls nutzen.

Zu einer verlässlichen Weinbaupolitik gehöre auch die Schaffung guter rechtlicher Rahmenbedingungen. Seit 1. Januar 2016 gelten im Weinbau EU-weit neue Anbauregeln. Das Land Baden-Württemberg habe sich mit den Weinbauverbänden in Brüssel erfolgreich gegen die vollständige Liberalisierung des Rebenanbaus eingesetzt. Die Liberalisierung hätte zu einer erheblichen Überproduktion und damit zwangsläufig zu einem Preisverfall geführt, führte der Minister weiter aus. Das neue System biete Betrieben durch gewisse Flexibilisierungen Gestaltungsspielraum bei der Wiederbepflanzung und Chancen durch betriebliches Wachstum über die Verteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen. Baden-Württemberg habe 2016 rund 53 ha Neuanpflanzungsrechte erhalten. "Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass unsere Winzerinnen und Winzer auch in den nächsten Jahren Neuanpflanzungsrechte in dieser Größenordnung jährlich erhalten können", brachte es Hauk auf den Punkt.

Eine stetig wachsende Herausforderung für die Weinbranche sei der Klimawandel. Hieraus resultierten zum Beispiel Unwetter wie die Starkniederschläge in 2016. Auch hier hat die Landesregierung schnell reagiert und ein finanzielles Hilfsprogramm für unwettergeschädigte Landwirte im Umfang von 4,5 Millionen Euro aufgelegt.
Ein anderes Problem, das direkt oder indirekt mit dem Klimawandel zu tun hat, sind die Verbreitung invasiver Arten, z.B. der Kirschessigfliege und der hohe Befallsdruck beim Falschem Mehltau der Reben. Das Land unterstützt die Betriebe hierbei durch Beratung und Forschung und setzt sich in Brüssel zusammen mit Luxemburg, Österreich und Tschechien für die Wiederzulassung der Kaliumphosphonate im Bio-Weinbau ein.