Weinbau

Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes in Ehrenkirchen mit Weinbauminister Hauk

Weintrauben

Minister Peter Hauk MdL: „Günstige Voraussetzungen für gute Weinqualitäten nach warmem Sommer 2019, aber zunehmende Schadensrisiken durch extreme Wetterereignisse machen Risikovorsorge notwendig“

„Das Vegetationsjahr 2019 war durch ein sehr warmes, teilweise heißes Frühjahr mit geringen Niederschlägen im langjährigen Vergleich geprägt. Glücklicherweise gab es im Juli kühlere Phasen und vereinzelt Niederschlag, der die Trockenheit abmilderte. Es ist wieder ein Jahr der Wetterextreme, das uns verdeutlicht, welche Risiken die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels zu tragen hat. Auf der anderen Seite können Reben Hitze und temporäre Trockenheit ertragen und trotzdem Trauben von sehr guter Qualität erbringen. Wir erwarten in der Menge einen durchschnittlichen Jahrgang, der aber von großer Güte sein dürfte“, sagte Weinbauminister Peter Hauk MdL am Dienstag (10. September) in Ehrenkirchen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) anlässlich der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes.

Aufgrund des Klimawandels steigen allerdings die Ertrags- und Einkommensrisiken in der Landwirtschaft. Die daraus resultierenden Produktions- und Einkommensausfälle wie in den Jahren 2017 oder 2018 können für unsere Betriebe existenzbedrohende Ausmaße annehmen und den Strukturwandel in unerwünschtem Maß beschleunigen.

In Zukunft sei ein einzelbetriebliches Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasse. „Ich beabsichtige, in Baden-Württemberg ab 2020 ein Pilotprojekt zu starten und will Mehrgefahrenversicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen im Wein- und Obstbau, vorbehaltlich anstehender Haushaltsbeschlüsse, bezuschussen“, so der Minister.

„Ein anderes zentrales gesellschafts- und agrarpolitisches Thema ist die Erhaltung der Biodiversität als Lebensgrundlage. Gerade für den Weinbau als Dauerkultur ist die Vermeidung von Erosion und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Humusbildung von zentraler Bedeutung. Maßnahmen wie die Begrünung der Weinbergsböden, insbesondere von Böschungen, mit ein- und mehrjährigen Blühmischungen leisten vorbildliche Beiträge zur Biodiversität“, so der Minister.

Gerade die Steillagen im Land seien Aushängeschilder für die Artenvielfalt. Vor allem in den warmen Mauern und Böschungen findet sich mediterrane Flora und Fauna mit Arten, die sonst im Land selten vorkommen. Deshalb unterstützen wir auch die Erhaltung der Weinbausteillagen mit jährlichen Bewirtschaftungshilfen.

„Aktuelle Projekte im Weinbau wie die mechanische Beikrautbekämpfung in den Rebzeilen (Unterstockbereich) und die Weiterentwicklung des Prognosesystems Vitimeteo stehen ebenfalls ganz im Sinne von Nachhaltigkeit und Biodiversität“, sagte der Minister.

Ein anderes Thema sei der zunehmende Wettbewerbsdruck am Weinmarkt. Vor diesem Hintergrund sei eine erfolgreiche Vermarktungs- und Werbepolitik für die Betriebe unabdingbar. Die Gebietsweinwerbung ‚Badischer Wein GmbH‘ leiste hier einen wichtigen Beitrag. Maßnahmen zur Förderung des Weinabsatzes auf dem EU-Binnenmarkt können mit EU-Mitteln gefördert werden. Das Land habe deshalb seit 2018 die Maßnahme ‚Absatzförderung Binnenmarkt‘ mit in die Weinbauförderung aufgenommen. „Vor diesem Hintergrund sind wir froh, dass die Fortführung der ‚Badischer Wein GmbH‘ für das Jahr 2020 gesichert ist und in einem extern moderierten Prozess über die weitere Fortentwicklung entschieden wird“, betonte Minister Hauk.

Mehr Informationen zum Thema Weinbau finden Sie auch unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.

Hintergrundinformationen:

Klimawandel und Risikomanagement
Zu einem einzelbetrieblichen Risikomanagement gehören als zentrale Elemente eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft, die eine entsprechende Rücklagenbildung erleichtert, die staatliche Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen auch durch den Bund, die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für investive, produktionstechnische Maßnahmen (z.B. Bewässerung) und die Absenkung der Versicherungssteuer für das Risiko Trockenheit.

Unterstützungsmaßnahmen des Landes zur Erhaltung der Biodiversität im Weinbau:

  • Förderung der Steillagen
    Steillagenweinberge können vielfältige Flora und Fauna beherbergen. Für Handarbeitslagen, die nicht mit selbstfahrenden Maschinen, wie Schleppern, bearbeitet werden können, wird eine Bewirtschaftungsbeihilfe in Höhe von 3000 € pro ha und Jahr gewährt. Für Steillagenweinberge, die maschinell bewirtschaftet werden, kann ein jährlicher Zuschuss über das Agrarumweltprogramm FAKT (Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) in Höhe von 900 € pro ha und Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Das Prognosesystem Vitimeteo ermöglicht anhand von Wetterdaten die Entwicklung verschiedener Pilzkrankheiten, aber auch von tierischen Schädlingen, wie dem Traubenwickler im Weinbau vorherzusagen. So kann der Pflanzenschutz zielgerichtet erfolgen, was den Schutz der Reben verbessert, aber auch hilft, die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu verringern.