„Bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist die Impfung das Mittel der Wahl. Die Impfung ist nicht nur zum Schutz der empfänglichen Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung und Vermarktung von Rindern, Schafen und Ziegen aus Restriktionsgebieten. Um dem Tierleid bei Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen und Infektionsketten zu unterbrechen, bezuschussen das Land und die Tierseuchenkasse auch im Jahr 2026 die Impfungen gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit mit jeweils einem Euro. Damit unterstützen wir die Tierhalter weiterhin finanziell bei dieser wichtigen Schutzimpfung“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (04. Februar 2026).
„Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Zahl der Infektionen auf ein Minimum reduzieren. Deshalb rufen wir die Landwirtinnen und Landwirte dazu auf, freiwillig ihre Tiere gegen das Blauzungenvirus BTV 4, BTV 8 und BTV3 zu impfen“, sagt der Minister. Derzeit stehen in Europa für Impfungen gegen den Serotyp 3 sowie BTV-4/BTV-8-Impfstoffe zur Verfügung. Wichtig sei, dass für jeden einzelnen Serotyp ein spezifischer Impfstoff eingesetzt wird, um eine entsprechende Immunität zu erreichen.
Zur Eindämmung der Seuchenausbreitung bei BTV 8 dürfen grundsätzlich nur korrekt geimpfte Tiere aus infizierten Gebieten, aus der Entfernung von maximal 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb, verbracht werden. Diese Vorgabe gilt für alle Vermarktungswege, einschließlich Auktionen und direkte Verbringungen durch Viehhandlungen oder Landwirte. Tiere ohne gültigen BTV-8-Impfstatus oder entsprechenden PCR-Nachweis dürfen nicht in BTV-8-freie Gebiete in Deutschland verbracht werden, sondern müssen innerhalb der BTV-8 infizierten Gebiete vermarktet werden.
Um dennoch den Tierverkehr in freie Gebiete aufrecht halten zu können wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Diese sieht vor, dass Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) ohne gültigen Impfstatus nur dann verbracht werden können, sofern sie mindestens 14 Tage vor der Verbringung mittels Insektiziden oder Repellentien (Insektenvertreibende Mittel) geschützt und nach Ablauf dieser Frist mit negativem Ergebnis PCR-untersucht wurden.
„Eine PCR-Untersuchung ist keine wirksame Seuchenbekämpfung und verhindert keine Erkrankungen. Auch aus diesem Grund sind die daraus resultierenden Kosten im Vergleich zur Impfung unverhältnismäßig. Mit Blick auf die bevorstehende insektenreiche Jahreszeit rufe ich alle Landwirtinnen und Landwirte zu Impfungen gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit auf. Dieser Schutz muss in unser aller Interesse sein“, führte der Minister weiter aus. Eine konsequente Impfstrategie sei zudem der Schlüssel zur langfristigen Erleichterung. Sofern innerhalb von zwei Jahren keine BTV-8-Fälle mehr auftreten können die Verbringungsregelungen wieder vollständig aufgehoben werden.
Seit Oktober 2025 wurden bisher 30 BTV-8-Ausbrüche in bundesweit insgesamt 6 Ländern festgestellt.
Hintergrundinformationen
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei gehaltenen als auch wild lebenden Wiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.
Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden (z.B. Alpakas, Lamas) und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.


