Flurneuordnung

Klimafolgenanpassung durch Flurneuordnung

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Neuausrichtung der Flurneuordnung stärken wir die Resilienz gegen Klimafolgen und erhalten unsere wertvolle Kulturlandschaft“

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Moor Wiedervernässung durch Flurneuordnung

„Das Ziel des Landes ist es, die Akteure im Ländlichen Raum bei der Anpassung an die bereits heute deutlich spürbaren Folgen des Klimawandels bestmöglich zu unterstützen. Dabei wird es keine universelle Lösung für alle Regionen geben. Vielmehr müssen spezifische Ansätze für die jeweiligen Herausforderungen entwickelt werden. Die Flurneuordnung als Instrument mit jahrzehntelanger Erfahrung ist hier bestens gerüstet, um zielgerichtete Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Um die Kulturlandschaft an die Folgen des Klimawandels anzupassen, kann die Flurneuordnung auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zurückgreifen. Daher richten wir Flurneuordnungsverfahren neu aus. Künftig spielen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung von Anfang an eine zentrale Rolle. So stellen wir sicher, dass die Flurneuordnung gemeinsam mit den Teilnehmergemeinschaften das wichtige Thema der Klimafolgenanpassung in ihren Planungen stets berücksichtigen. Damit stärken wir langfristig sowohl unsere Land- und Forstwirtschaft als auch die Lebensqualität im Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (5. Mai) in Buchen-Bödigheim (Neckar-Odenwald-Kreis).

Auch Baden-Württemberg ist in seiner Gesamtheit von den Auswirkungen des Klimawandels stark betroffen, wobei die Folgen in den verschiedenen Regionen variieren. Einige Regionen wie beispielsweise das Rheintal haben mit zunehmender Hitze und längeren Trockenperioden im Sommer zu kämpfen.

Extreme Niederschläge und Hochwasserschäden bestimmen wiederum in anderen Gebieten das Bild, wie letztes Frühjahr im Rems-Murr-Kreis und im Ostalbkreis. Diese klimatischen Veränderungen haben auch gravierende Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft: Feldfrüchte vertrocknen oder wertvoller Humus wird durch Starkregen weggespült, was eine langfristige und planbare Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen zunehmend erschwert.

„Das Thema Klimafolgenanpassung wird künftig verstärkt in Gesprächen mit Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, Gemeinden und Verbänden thematisiert. So ist es möglich, gleich zu Beginn eines Flurneuordnungsverfahrens auch unauffällige Klimafolgen zu erkennen und in die Planung mit einzubeziehen. Die Flurneuordnung bietet die Chance, die klimatischen Verhältnisse vor Ort zu berücksichtigen und damit für das Gebiet maßgeschneiderte Lösungen zu finden“, betonte Minister Hauk im Hinblick auf die Neuausrichtung der Flurneuordnungsverfahren.

Im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens sind alle Landeigentümerinnen und -eigentümer aktiv beteiligt und können Maßnahmen anregen, die helfen, die Folgen des Klimawandels abzumildern. Auch Behörden und Institutionen werden in die Gestaltung der Maßnahmen einbezogen. Die Bandbreite der Ansätze in Klima-Flurneuordnungen reicht von Bodenmanagement über die Umsetzung kleinerer Maßnahmen wie beispielsweise das Anlegen von Windschutzhecken bis hin zu großflächigen Projekten wie es der naturnahe Ausbau von Gewässern sein kann. Verschiedene Themenbereiche wie Wasser, Wind, Hitze und Böden werden in Flurneuordnungen genauer betrachtet, um je nach Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ein zentrales Anliegen der Klimafolgenanpassung durch Flurneuordnung ist die Wasserrückhaltung in der Fläche. Kleinere Mulden im Gelände, das flächige Verteilen des auf landwirtschaftlichen Wegen anfallenden Wassers in angrenzende Grundstücke oder auch eine optimierte Bewirtschaftung mit natürlichen Bodenbarrieren tragen dazu bei, die Bodenfeuchtigkeit in heißen Perioden zu erhalten und das Risiko von Hochwasserschäden zu minimieren.

Aber nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch unsere Wälder bieten die Möglichkeit, wertvolles Wasser über längere Zeiträume in der Landschaft zu speichern. Wälder mit ausreichend bewässerten Bäumen sind weniger anfällig für Krankheiten und können den häufiger auftretenden Unwetterereignissen mit starken Stürmen besser standhalten. Die Schaffung von gestuften Waldrändern erhöht zudem die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber Sturmschäden: Der Wind wird abgebremst und Luftverwirbelungen werden verringert.

„Das laufende Flurneuordnungsverfahren in Buchen-Bödigheim (Wald) mit seinen verschiedenen Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung ist ein gutes Beispiel dafür, was die Flurneuordnung zusammen mit allen Akteuren vor Ort erreichen kann. Gerade die Einbeziehung der Ergebnisse zum Starkregenrisikomanagement und der daraus resultierenden Planung von zahlreichen dezentralen Wasserrückhaltungen und Waldtümpeln ist zukunftsweisend für eine klimaresiliente Land- und Forstwirtschaft sowie einen attraktiven Lebensraum in ländlichen Gebieten“, lobte Minister Hauk abschließend.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Flurneuordnung sowie zum Klimaverfahren und zu nachhaltigen Lösungen für unsere Landwirtschaft durch Flurneuordnung sowie den dazugehörigen Flyer finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/.