Flurneuordnung

Land bezuschusst die Kommunen bei der Modernisierung des Wegenetzes

Weg im ländlichen Raum
Herr Bürgermeister Niederberger (Berglen)
Herr Bürgermeister Nägele (Böhmenkirch)
Herr Bürgermeister Dürr (Bondorf)
Herr Bürgermeister Verrengia (Balingen
Herr stv. Bürgermeister Fischer (Ilshofen)
Herr Steinam (Rastatt)

Bilder: Weg im ländlichern Raum / Herr Bürgermeister Niederberger (Berglen) / Herr Bürgermeister Nägele (Böhmenkirch) / Herr Bürgermeister Dürr (Bondorf) / Herr Bürgermeister Verrengia (Balingen) / Herr stv. Bürgermeister Fischer (Ilshofen) / Herr Steinam (Rastatt)

 

Minister Peter Hauk MdL: „Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen schnell und unkompliziert mit dem Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen." Das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes erfreut sich auch im Jahr 2022 einer großen Beliebtheit. Das Land bezuschusst die Kommunen bei der Modernisierung des Wegenetzes.

„Die Kommunen können ihre Förderanträge unbürokratisch über die Landratsämter einreichen. Die dort angesiedelten Flurneuordnungsbehörden prüfen die Anträge gründlich, aber trotzdem rasch. Dadurch ist eine Förderzusage innerhalb weniger Wochen möglich. Es freut mich deshalb sehr, dass ich die im Jahr 2022 beantragten Bewilligungen bereits heute übergeben darf“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. März) anlässlich der Bewilligungsübergaben in Stuttgart.

Sieben Kommunen erhalten an der Veranstaltung rund 800.000 Euro Fördergelder. Diese Mittel werden dazu verwendet, um 12 Kilometer ländliche Wege zu modernisieren. Insgesamt förderte das Programm mittlerweile über 200 Kilometer Wegebau mit über zehn Millionen Euro. „An sich sind der Bau und die Unterhaltung von ländlichen Wegen eine urkommunale Aufgabe. Allerdings können die Kommunen für diese Angelegenheit oftmals nur wenige Mittel zur Verfügung stellen. Das ländliche Wegenetz ist jedoch für die Land- und Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Ernährungssicherung und der Bedarf an dem nachwachsenden Naturrohstoff Holz sind brandaktuelle Themen.

Außerdem hat sich gerade in Zeiten der Pandemie herausgestellt, dass ein intaktes Wegenetz für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung ist“, so Hauk.

Hintergrundinformationen:

12 Anträge von 7 Kommunen werden mit insgesamt 807.335,71 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Gemeinde Berglen - Reichenbach, Stein, Hößlinswart, Vorderweißbuch: 79.200,00 EUR
Gemeinde Böhmenkirch - Böhmenkirch: 77.014,84 EUR
Gemeinde Böhmenkirch - Treffelhausen: 34.372,70 EUR
Gemeinde Bondorf - Bondorf: 22.686,40 EUR
Gemeinde Bondorf - Bondorf: 88.931,52 EUR
Stadt Balingen - Ostdorf: 75.630,25 EUR
Stadt Ilshofen - Unteraspach: 52.000,00 EUR
Stadt Ilshofen - Ruppertshofen: 72.500,00 EUR
Stadt Ilshofen - Obersteinach: 85.000,00 EUR
Stadt Rastatt - Plittersdorf: 100.000,00 EUR
Stadt Schwäbisch Hall - Gailenkirchen: 40.000,00 EUR
Stadt Schwäbisch Hall - Veinau: 80.000,00 EUR

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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