Tierschutz

Land fördert den Ostalbkreis mit 29.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung

Hund

Minister Peter Hauk MdL: „Wir unterstützen die Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Arbeit.“ Das Land fördert den Ostalbkreis mit 29.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung.

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen oder bei der Beratung von Tierhaltern. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (17. Oktober).

„Wir fördern den Ostalbkreis, der für den Tierschutzverein Ostalb e.V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Der Tierschutzverein kümmert sich bereits seit vielen Jahrzehnten mit Herzblut um die Tiere in der Region. Geplant sind die Sanierung des Hundehauses und die Erweiterung der Zaunanlage. Als Land unterstützen wir gerne den Kreis und damit den Tierschutzverein bei den dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert dabei projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

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